Volltext : Claproth, Justus: Einleitung in sämtliche summarische Processe, zum Gebrauch der pract. Vorlesungen

Vorrede.
IX
get  die  Natur  aller  weitläuftigen  Sachen  mit
sich,  aber  dieses  Willkühr  muß  analogisch,
nicht  nach  einem  blinden  Ohngefähr  eingerichtet =
  seyn.  Jch  habe  die  möglichste  Kürze,
mit  der  besten  Ordnung,  Deutlichkeit  und
Vollständigkeit  Hand  in  Hand  gehen  lassen,
und  einige  bisher  unbekannt  gewesene  von
der  Bewilligung  der  Gläubiger  abhängige
Einrichtungen  vorgeschlagen,  welche  gute
Ordnung  und  Abkürzung  des  Verfahrens
augenscheinlich  befördern.
sch  werde  es
ohne  Ruhmräthigkeit  sagen  können,  und  der
hiesige  löbliche  Magistrat,  welcher  grossentheils =
  aus  meinen  vormaligen  Herrn  Zuhörern =
  bestehet,  saget  es  öffentlich,  daß  durch
meine  Anleitungen  die  Concurs=Processe  in
hiesiger  Stadt  einen  gemeinnützigen  besseren
Gang  gewonnen  haben,  als  man  vorher  geJetzo =
  sind  die  bey  dem  Rathwohnt =
  war.
hause  geführten  Concurs=Processe  Muster
der  Kürze  und  Ordnung.  Und  der  Nutzen
davon?  die  Burger  finden  Gläubiger,  die
ihnen  ihr  Gesd  anvertrauen,  weil  diesen  auf
alle  rechtliche  Art  wieder  geholfen  wird.  Der
peinliche  Proceß  ist  durch  die  Grundrisse
und  einzelnen  Bearbeitungen  deutlicher,  faßlicher =
  und  ordentlicher  abgehandelt,  so  daß
sich  angehende  Rechtsgelehrte  nach  dieser  Lehrart =
  mit  möglichster  Leichtigkeit  von  dem  Gange =
  dieses  so  wichtigen  Processes  vollständige
Be=
            
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