18.8.
Merkel, Dr. jur. P., Begehung durch Unterlassung
Appelius
484 Strafrecht.
nisses gegen eine in anderer Form als durch Patentnahme be-
wirkte Ausbeutung.
Die Schrift von R. ist durch den 3. Entwurf nur äußerlich
überholt; die meisten Bemerkungen treffen auch noch gegenüber
diesem zu. Die Kritik, welche der Verfasser geübt hat, wird sogar
noch über die Dauer der Gesetzgebungsarbeit hinaus Bedeutung
behalten, weil sie manche Ausführung enthält, welche für die Er-
läuterung und praktische Handhabung dienen können, falls der
Entwurf zum Gesetz erhoben wird. Das Buch darf daher noch
jetzt der Berücksichtigung empfohlen werden.
Kleinfeller.
8. Dr. für. Paul Merkel, Rechtspracticant. Begehung durch Unterlassung.
Nürnberg, W. Tümmel's Buch- und Kunstdruckerei, 1896. 66 Seiten.
Der Verfasser behandelt, mit großem Fleiß und unter sorg-
fältiger Benutzung der einschlägigen Literatur, die alte Streit-
frage nach der Causalität der Unterlassung, die in letzter Zeit
wieder ein beliebter Gegenstand für Abhandlungen geworden ist,
wie die vielen darüber erschienenen Schriften beweisen.
Es werden zunächst die verschiedenen Ansichten besprochen.
Der Verfasser schließt sich im Wesentlichen der Meinung Lands-
berg's (in seiner Schrift: die sog. Commissivdelicte durch Unter-
lassung) an, und er entwickelt seine eigene Ansicht, in Ueber-
einstimmung mit ihm, dahin, daß die strafrechtliche relevante Unter-
lassung bei einem sog. Erfolgsdelict, für den Erfolg causal sei.
Allerdings wird diese Causalität in der, auch von Landsberg
gewählten, besonderen milden Form geschildert, daß Unterlassung
und Erfolg „unter der Denkform der Causalität als Ursache
und Wirkung mit einander verknüpft werden"; — also eine
gedachte Causalität, welche der Realität entbehrt. Es erscheint
mir jedoch zweifelhaft, ob diese Mittelmeinung sich geeignet erweist,
die vorhandenen Gegensätze mit einander zu versöhnen, und ich
glaube außerdem, daß auch dem Verfasser selbst seine eigene