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„nutzen befugt ist, sondern blos wegen der in der
„Natur der Sache gegründeten Bestimmungen und
„wegen der frühern Gesetze, welche auch (quae et)
„den Aeltern die Verbindlichkeit auferlegen ihre
„Kinder zu alimentiren, und den Kindern die Er„haltung ¬
ihrer Aeltern zur Pflicht machen, wenn
„Jene oder diese Sich Selbst zu erhalten ausser
„Stand sind. Freilich „
können die Worte „quæe et„ in grammatischer
Beziehung, und in der Verbindung in welcher sie hier
vorkommen, zur Vertheidigung der entgegengesetzten
Meinung eben sowohl durch „welche nicht nur allein,,
übersetzt werden. Allein einestheils ist die Conjunktion
„et,, bekanntlich, nicht selten auch mit „etiam,, synonim; ¬
Und anderntheils würde — selbst wenn man
auch die Konjunktion „et,, in dem vorliegenden Falle
durch „nicht nur allein,, übersetzen wollte — doch immer ¬
noch die bisher vertheidigte Erklärung zuläßig sein.
So wie nämlich noch kein Interpret daran gezweifelt
hat, daß der Schluß in der vorliegenden GesetzesStelle: ¬
„si inopia ex utraque parte vertitur,
nicht buchstäblich zu erklären sey, a) weil alsdann eine
wechselseitige Unterstützung unmöglich wäre; Eben so
würde man auch die Worte „nicht nur allein,, wegen
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