Volltext : ¬Die Lehre von den unmöglichen Bedingungen (20)

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§.  10  Fortsetzung.  b)  Ganz  und  theilweise  unmögliche  BedingunS. ¬
  62.
gen.
§.  11.  Fortsetzung.  c)  Absolut  und  relativ  unmögliche  BedingunS. ¬
  74.
gen.
§.  12.  Fortsetzung.  d)  Die  Unmöglichkeit  kann  auch  in  der  HinzuS. ¬
  83.
fügung  eines  dies  gelegen  seyn.
§.  13.  Was  ein  unmögliches  Ereigniß  bei  unbedingten  Rechtsgeschäften ¬
  wirkt,  wirkt  auch  ein  als  Bedingung  gesetztes.  S.  91.
§.  14.  Die  Gesetzesstellen,  welche  von  unmöglichen  Bedingungen  bei
Rechtsgeschäften  auf  den  Todesfall  handeln,  können  auch  auf
solche  Bedingungen  bei  Rechtsgeschäften  unter  Lebenden  angeS. ¬
  94.
wendet  werden,  und  umgekehrt.
Zweite  Abtheilung.  Anwendung  der  allgemeinen
Bestimmungen  auf  negotia  inter  vivos.
S.  07.
§.  15.  Einleitung.
Erstes  Kapitel.  Physisch  unmögliche  Bedingungen.
S.  98.
§.  16.  A.  Bei  Verträgen.
§.  17.  Fortsetzung.  Physisch  unmögliche  Bedingungen  im  eigentlichen ¬
  Sinne  machen  jedesmal  den  ganzen  Vertrag  unS. ¬
  98
gültig.
§  18.  B.  Bei  vertragsähnlichen  Instituten  (obligationes  quasi  ex
S.  100.
contractu.
§.  19.  C.  Bei  einseitigen  Rechtsgeschäften  unter  Lebenden.  S.  108.
Zweites  Kapitel.  Juristisch  unmögliche  Bedingungen.
S.  114.
§.  20.  Einleitung.
§.  21.  Verschiedene  Arten  der  juristisch  unmöglichen  Bedingungen.
a)  Bedingungen,  welche  gegen  geschriebenes  oder  ungeschrie
S.  115.
benes  Recht  verstoßen.
S.  116.
§.  22.  b)  Bedingungen  in  fraudem  legis.
S.  118.
§.  23  c)  Bedingungen  gegen  das  öffentliche  Wohl.
§.  24.  d)  Bedingungen  gegen  das  Wesen  eines  Rechtsgeschäfts.  S.  12).
§.  25.  e)  Verbietet  das  Gesetz  die  Beifügung  einer  jeden  Bedingung
bei  einem  Rechtsgeschäfte,  so  erscheint  auch  jede  hinzugefügte
S.  122.
Bedingung  als  juristisch  unmöglich.
Drittes  Kapitel.  Moralisch  unmögliche  Bedingungen.
S.  124.
§.  26.  Einleitung.
            
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