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§. 10 Fortsetzung. b) Ganz und theilweise unmögliche BedingunS. ¬
62.
gen.
§. 11. Fortsetzung. c) Absolut und relativ unmögliche BedingunS. ¬
74.
gen.
§. 12. Fortsetzung. d) Die Unmöglichkeit kann auch in der HinzuS. ¬
83.
fügung eines dies gelegen seyn.
§. 13. Was ein unmögliches Ereigniß bei unbedingten Rechtsgeschäften ¬
wirkt, wirkt auch ein als Bedingung gesetztes. S. 91.
§. 14. Die Gesetzesstellen, welche von unmöglichen Bedingungen bei
Rechtsgeschäften auf den Todesfall handeln, können auch auf
solche Bedingungen bei Rechtsgeschäften unter Lebenden angeS. ¬
94.
wendet werden, und umgekehrt.
Zweite Abtheilung. Anwendung der allgemeinen
Bestimmungen auf negotia inter vivos.
S. 07.
§. 15. Einleitung.
Erstes Kapitel. Physisch unmögliche Bedingungen.
S. 98.
§. 16. A. Bei Verträgen.
§. 17. Fortsetzung. Physisch unmögliche Bedingungen im eigentlichen ¬
Sinne machen jedesmal den ganzen Vertrag unS. ¬
98
gültig.
§ 18. B. Bei vertragsähnlichen Instituten (obligationes quasi ex
S. 100.
contractu.
§. 19. C. Bei einseitigen Rechtsgeschäften unter Lebenden. S. 108.
Zweites Kapitel. Juristisch unmögliche Bedingungen.
S. 114.
§. 20. Einleitung.
§. 21. Verschiedene Arten der juristisch unmöglichen Bedingungen.
a) Bedingungen, welche gegen geschriebenes oder ungeschrie
S. 115.
benes Recht verstoßen.
S. 116.
§. 22. b) Bedingungen in fraudem legis.
S. 118.
§. 23 c) Bedingungen gegen das öffentliche Wohl.
§. 24. d) Bedingungen gegen das Wesen eines Rechtsgeschäfts. S. 12).
§. 25. e) Verbietet das Gesetz die Beifügung einer jeden Bedingung
bei einem Rechtsgeschäfte, so erscheint auch jede hinzugefügte
S. 122.
Bedingung als juristisch unmöglich.
Drittes Kapitel. Moralisch unmögliche Bedingungen.
S. 124.
§. 26. Einleitung.