Volltext : Magazin für das Civil- und Criminal-Recht des Königreichs Westphalen (Bd. 1 (1810))

Itilles, friedfertiges und ihren geringen Ver-
mögensumftänden angemelfenes häusliches
Leben; lie wurde von jedem ihrer Behann-
ten geachtet, und ihr hartes Schickfal wird
allgemein betrauert. Gewinnfucht konnte
den Mörder um fo viel weniger zu diefer
That beftimmen, weil die Ermordete in ei-
nem Zuftande aufgefunden wurde, der es be-
•ftimmt vermuthen läfst, dafs lie kein Geld,
oder Sachen von Werth bey lieh führte.
Sie fehen alfo Gefchwome, und müden
fich mit mir gewifs überzeugen, dafs auf
Keine andere Perfon auch nur der entfern-
tefie Verdacht, wegen diefes verübten Mor-
des, fallt, als allein auf den an geklagten Se-
ligmann.
Bein es weges bedarf es hier, und um
den An gehlasten des verübten Mordes für
fchuldig, zu erkennen., eines Geftändnides
des Mörders, fondern es ift hinreichend,
wenn Sie, Gefchworne, lieh moralifch über-
zeugt halten, dafs der Mord vom Angeklag-
ten verübt fey. Nur diele moralifche Ge-
berzeugung ift es, und der Eindruck, den
diele Sache auf ihr Gefühl und ihren Ver-
Y 2 Hand

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