fullscreen : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, Bd. 3)

2.  Abschnitt.  Buchführung.
II
2.  Abschnitt.
Kaufmännische  Buchführung.
Bewertung
Es  ist  nicht  handelsüblich,  bei  Aufstellung  einer
von  Waren  in
der  GewinnGewinnverteilungsbilanz ¬
  die  zur  Weiterveräußerung
verteilungsbilanz. ¬

bestimmten  Waren  nach  dem  für  den  Fall  eines
Weiterverkaufs  möglicherweise  zu  erzielenden
höchsten  Wert  anzusetzen;  vielmehr  werden  sie
nach  dem  Herstellungswert  eingestellt,  und  wenn
der  Tageswert  niedriger  ist  als  der  Herstellungswert, -
  zum  Tagespreise.  Dieses  Verfahren  ist  auch
zulässig,  wenn  schon  Verkaufsschlüsse  mit  vollkommen ¬
  sicheren  Käufern  vorgenommen  worden
sind.
Die  Blatt  3  der  Akten  aufgeführten  Neuanschaf-  Buchung  von
Neufungen ¬
  sind  aus  dem  Betriebe  bezahlt.  Es  ist  nicht  anschaffungen.
statthaft,  sie  in  der  Bilanz  auf  Maschinen-  und
Reparaturkonto  als  Ausgabe  zu  buchen,  ohne  sie
unter  die  Aktiven  als  Zugang  aufzunehmen,  wenn
durch  diese  Neuanschaffungen  der  Wert  der  Anlagen -
  erhöht  wird.  Handelt  es  sich  um  Anschaffungen ¬
  als  Ersatz  für  unbrauchbar  oder  wertlos
gewordene  Teile,  so  kann  die  Buchung  unter  den
Aktiven  zu  dem  entsprechenden  Betrag  unterbleiben. ¬
  *)
g  249.  Bd.  I  —  Bl.  13  —  4.  Juli  1911.
*)  Vgl.  auch  S.  166  Nr.  1.
            
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