Volltext : Tome II (2)

CHAPITRE  II.
que,  quand  ces  (propriétés)  seront
cogitant,  errorem,  sed  aptas  ad  usum
connues,  ceux  qui  songent  à  bâtir
copias  aedificiis  comparent.
ne  commettent  pas  d’erreur,  mais
qu’ils  se  pourvoient  pour  les  bâtiments -
  d’approvisionnements  aptes  à
l'usage.
            
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