Objekt : Tausch, Joseph: ¬Das Bergrecht des österreichischen Kaiserreiches

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Seite
XXII.  Hauptstück.  Von  der  Erköschung  des  Bergwerks=Eigenthumsrechtes ¬
  §§.  314-336
326
XXIII.  Hauptstück.  Von  Eisenhammerwerken,  als  montanistischen -
  Entitäten  §§.  327—338.
330
Zweite  Abtheilung.  Berggerichts=Ordnung.
Sechster  Abschnitt
347
XXIV.  Hauptstück.  Von  den  Berggerichten  überhaupt
§§.  339—344.
XXV.
Hauptstück.  Von  Berggerichten  und  Substitutionen
als  Bergcameralbehörden  §§.  345--352.
348
XXVI.
Hauptstück.  Von  der  Gerichtsbarkeit  der  Bergbehörde
in  Streitsachen  §§.  353-370
352
XXVII.
Hauptstück.  Von  der  Gerichtsbarkeit  der  Berggerichte
außer  Streitsachen  §§.  371-377
364
XXVIII.
Hauptstück.  Von  den  Berggerichten  in  dem  Königreiche
Ungarn  und  der  damit  vereinigten  Länder  §§.  378--388
369
XXIX.  Hauptstück.  Von  dem  Verfahren  der  Berggerichte  bei
der  Verleihung  der  Berg-  und  Hüttenlehen  §§.  389--405.  375
I.  Anhang.  Instruction  über  die  Manipulationsart  in
den  sämtlichen  deutsch-böhmischrn  Erbländern  von  dem
Jahre  1783
387
II.  Anhang.  Bergwerks=Verträge  mit  den  Ständen  Böhmens ¬
  von  den  Jahren  1534  und  1575.
432
III.  Anhang.  Taxordnungen  in  Bergcameral=  und  Lehensangelegenheiten =
  1.  für  Steyermark,  2.  für  Galizien,  3.  für
Kärnten,  Krain  und  das  Küstenland;  4.  für  Böhmen,
Mähren  und  Schlesien,  Register
455
            
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