13.
Die sogenannte Lex de Magistris Aquarum, eine altrömische Brunnenordnung
Von Rudorff
VIII.
Die sogenannte Ler de Magistris Aquarum,
eine altrömische Brunnenordnung.
Von
Rudorfs.
I. Ueberlieferung.
^^ie barberinische Bibliothek in Rom enthält unter
Nummer 1239 der Manuscripte eine Sammlung copir-
ter Inschriften, welche der Kardinal Francesco Bar-
berini, Neffe Urban's des Achten, mit Hülfe seines
Bibliothekars Marini im siebenzehnten Jahrhundert am
gelegt, aber niemals veröffentlicht hat. In dieser Samm-
lung findet sich Seite 54. ein größeres Bruchstück einer
altrömischen Lex, das sowohl sprachlich als rechtlich
gleich merkwürdig ist. Es ist zuerst von Marini in den
atti e monumenti de’ fratelli arvali (1795) Tom. I.
pag. 70. herausgegeben, nach diesem Abdruck von Dirk-
se n in seinen Beiträgen zur Kunde des römischen Rechts
(1825) Seite 216. 217. als Beilage der dritten Ab-
handlung (über die Anwendung der Formen des Civil-