Full text : Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (Bd. 31 = N.F. Bd. 12 (1889))

18. Kurze Anzeigen

18.1. Die Praxis des Reichsgerichts in Civilsachen. Bearbeitet von A. Bolze, Reichsgerichtsrath. Dritter, vierter und fünfter Band. Leipzig, F. A. Brockhaus. 1887-1888. 471, 462, 438 S.

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Kurze Anzeigen.
1. Die Praxis des Reichsgerichts in Civilsachen. Bearbeitet von A. Bolze,
Reichsgerichtsrath. Dritter, vierter und fünfter Band. Leipzig, F. A. Brock-
haus. 1887—1888. 471, 462. 438 S.
Mit erstaunlichem Fleiße hat der Verf. sein Werk, über dessen
beide ersten Bände wir schon in dieser Zeitschrift N. F. Bd. IX
S. 400 berichtet haben, fortgeführt und in schneller Folge drei weitere
Bände desselben erscheinen lassen. Dieselben enthalten 1523, 1586
und 1423 Entscheidungen aus den letzten Jahren in möglichst
kurzer Fassung, systematisch geordnet. Den drei Bänden ist jetzt
auch ein alphabetisches Register beigefügt. Das dem .dritten Bande
beigefügte umfaßt zugleich die Bände 1 und 2. Von den mit-
getheilten Entscheidungen haben 534, 548 und 482 Proceßfragen
zum Gegenstand. Sie bilden also in jedem Bande mehr als ein
Drittheil der gesammten Entscheidungen; ein deutlicher Beweis
für die beklagenswerthe Thatsache, wie sehr die Proceßfragen in
unserer Rechtsprechung überwuchern. Von diesen Entscheidungen
über Proceßfragen beruhen wiederum 26 auf der heillosen Zu-
stellungslehre.
Von unschätzbarem Werthe ist das Werk Bolze's für die
Mitglieder des Reichsgerichts. Sie können daraus entnehmen, ob
eine Frage schon in einer früheren Entscheidung berührt ist; sie
können dann die Acten sich geben lassen und über den vorent-
schiedenen Fall sich vollständig unterrichten. Zweifelhafter ist der

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