Objekt : Archiv des Criminalrechts (Bd. 5 = St. 1/4 (1804))

53
III.
st  der  Fleischverkauf  von  abgeschlachtetem -
  kranken  Viehe  ein  Verbrechen,
und  zu  welchen  Arten  des  Verbrechens -
  gehört  derselbe?  Nebst  Aufführung -
  einiger  Begründungsanzeigen -
  dieses  Verbrechens.
Das  Kriegsjahr  1796.  führte  bekanntlich  den
sogenannten  Viehgrauch  oder  Löserdürre  in
seinem  verwüstenden  Geleite.  Die  Elementarveranlassung -
  dieser  Landplage  *)  eignete  man
den  ungarschen  Schlachtbüffeln  zu,  welche  die
österreichschen  Kampfherren  nachführten.
Wenn  der  Verfasser  dieser  Abhandlung,  in
erwähnter  Seuchenperiode,  oft  an  Fleischbänken
seiner  Vaterstadt  vorüberwandelte,  wo,  kur=  |  |
zuvor,
*)  Unter  der  Mannichfaltigkeit  der  wehrenden  Gegenkräfte, -
  worin  der  Arzt  eine  zweckgemäße  Abhülfe -
  gegen  dies  Uebel  suchte,  zeichnet  sich  auch
der  Vorschlag  eines  juridischen  Gegengifts  aus.
Siehe  davon  den  Reichs=Anzeiger  von  1796.
No.  291.  S.  6734-6738.  worin  ein  gewisser
Johann  Peter  Lichhorn  eine  kleine  Ausführung -
  liefert.
Votade
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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