fullscreen : Electa juris publici oder die Vornehmsten Staats-Affaires von Europa (T. 18 (1721))

322
Cammer=Gerichts=Sachen.
Justitz  administriret,  in  obgedachten  und  andern -
  Fallen  alles  Nachtheil  von  denen  Churürsten, -
  Fürsten  und  Ständen  Evangeli=  |  |
schen  Theils  abgewendet,  und  keiner  Ungleichheit -
  zwischen  ihnen  und  denen  Catholischen
unter  dem  Vorgeben  einer  Possession,  Observanz, -
  oder  anderer  dergleichen  Einwendungen, -
  als  welche  wieder  mehr  gedachten
Friedens=Schluß  nicht  angezogen  werden
können,  noch  sollen,  Platz  gegeben,  sondern
vielmehr  bey  dergleichen  sich  wieder  Verhoffen -
  etwa  ereignenden  Begebenheiten  gehöͤrigen -
  Ohrts  davon  Bericht  erstattet  werde.
Wie  man  dann  auch  insonderheit  wegen
des  von  einem  zeitigen  Herrn  Cammer=Richter -
  oder  dessen  Amtsverweser  pratendirenden -
  Voti  decisivi  ausser  allem  Zweifel
stellete,  sie  wuͤrden  mit  solcher  Reichs-Satzungs=mäßiger -
  Behutsamkeit  in  denen  Fäͤllen, -
  da  man  sich  dessen  bedienen  zu  koͤnnen
glaubte,  zu  verfahren  wissen,  daß  allenfalß
die  Jura  Statuum  Evangelicorum  ungekränckt
Von  sothanem  Concluso  wäbleiben. -

re  dem  Herrn  Præsidenten,  Grafen  von
Solms,  Abschrifft  zuzustellen,  um  denen
Herren  Assessoribus  Evangelischen  Theils
davon  beliebige  Nachricht  zu  geben,  und
sich  dessen,  sonst  seiner  beywohnenden  Erfahrenheit -
  und  Prudenz  nach,  zum  gemeinsamen -

Max-Planck-Institut  für
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer