Volltext : Puchta, Wolfgang Heinrich: ¬Der Geschäftsmann in Gegenständen der öffentlichen und Privatrechts-Praxis

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quidations=Commissionen  a);  —  wegen  Behandlung  des
Ausstands=  Abgabenrückstands=)  und  Gefällnachlaßwesens ¬
  5);  —  wegen  der  Competenz  der  Finanzkammer
rücksichtlich  des  Nachlaßwesens,  der  Steuer-  und  GültModerationen, ¬
  der  Ausstände  und  ruhenden  Gefälle  c);
—  wegen  Locirung  der  während  eines  Concurses  verfallenden ¬
  Staatsabgaben  d).  Endlich  noch  im  Betreffe
des  Staatsschuldenwesens  die  Organisation  der  Staatsschuldenliquidations- ¬
  und  Tilgungs=Commissionen  e)  —
und  die  Einlieferung  der  gerichtlichen  Depositen  an  die
Staatsschuldentilgungs=Cassen  f);  —  die  Bekanntmachung =
  wegen  Aufnahme  zweyer  Lotterie-Anlehen  g).
Siebentes  Capitel.
Militärgewalt.
§.  185.
Von  den  Wehranstalten  überhaupt.
Die  Streitkräfte  des  Königreichs  theilen  sich  in  die
aktive  Armee  und  in  die  Nationalgarde  III.
2
a)  Reg.  Bl.  1814.  S.  513.
b)  Reg.  Bl.  1802.  S.  441.  457.  473.  1810.  S.  721.  Retzatkr. =
  Bl.  1811.  Beil.  zu  Stück  XXXI.
o)  Reg.  Bl.  1817.  S.  531.
d)  Reg.  Bl.  1815.  S.  201.
e)  Reg.  Bl.  1811.  S.  1697.  1063.
J)  Reg.  Bl.  11811.  S.  1794.
g)  Reg.  Bl.  1812.  S.  425.
            
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