Volltext : Darstellung der in Oesterreich unter der Enns für das Unterthans- Verhältniß seit dem Jahre 1820 erflossenen Gesetze (400)

77
gierungs=Verordnung  vom  30.  November  1826  Z.  60986
des  Jnhalts:
»Durch  die  in  Beziehung,  auf  den  Gewährwandel
verflossene  Hofkanzlei=Verordnung  vom  15.  Juli  1826
„Z.  19789  ist  die  frühere  vom  17.  August  1820,  wodurch
»dieser  Wandel  in  Metall=Münze  einzuheben  angeordnet
»war,  nicht  abgeändert  worden..
»Wurde  die  Grundbuchshaltung  und  die  Aufforderrung ¬
  zur  Gewährnahme  über  die  vorgefallenen  Besitz„Veränderungen ¬
  gehörig  bekannt  gemacht,  und  ist  die
„Grundherrschaft  dennoch  nicht  in  die  Kenntniß  einer  und
vterlassenen  Besitz-Veränderungs-Anmeldung  gelangt,
»so  kann  die  aus  dieser  Ursache  unterlassene  Einhebung  des
»Wandels  den  Verlust  des  Rechtes  hiezu  nicht  nach  sich
zziehen.  Dieser  Verlust  hat  nur  dann  einzutreten,  wenn
vdie  Herrschaft  von  einer  ihr  bekannt  gewordenen  Verschweiegung =
  oder  unterlassenen  Anmeldung  den  nach  der  Anzahl
»der  gehörig  bekannt  gemachten  Grundbuchs-Besitzungen
und  Aufforderungen,  worüber  die  Veränderung  verschwie2gen ¬
  worden  ist,  zu  berechnenden  Wandel  der  Partei  an2zudictiren =
  unterlassen,  oder  den  andictirten  binnen  Einem
»Jahre  nicht  eingehoben  hat.a
»Um  in  dieser  Hinsicht  jeder  Einwendung  zu  begegnen,
vist  daher  bei  jedesmaliger  Bekanntmachung  der  Grundrbuchshaltung ¬
  auch  die  Warnung  beizufügen,  daß  jede  Unvterlassung ¬
  der  Anmeldung  einer  vorgefallenen  Realitäten„Besitz=Veränderung ¬
  und  Gewährnahme  hierüber,  sollte  sie
rauch  nur  Ueberländgründe  betreffen,  die  unnachsichtliche
„Einhebung  des  Gewährwandels  als  Strafe  zur  Folge  habe.»Jn -
  Gemäßheit  dieser  Bestimmung  sind  für  das  Vergangene =
  die  bisher  unterlassenen  Anmeldungen  nur  mit
„dem  einfachen  Wandel,  die  in  der  Folge  bekannt  werden»den ¬
  Verschweigungen  aber  so  viel  mal  damit  zu  belegen,
vals  von  nun  an  bis  zur  erfolgenden  Anmeldung  und  Gewährnahme ¬
  Anmeldungs-Unterlassungen  eingetreten  seyn
»werden.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer