Volltext : Juristisches Wochenblatt (Jg. 3 (1774))

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Juristisches  Wochenblatt.
haben  Walther  von  Hoheneck,  Hildesheimischer
Stadthalter  zum  Steuerwalde,  und  Asche  von  |
Holle,  Drost  uf  der  Marienburgk,  sich  vor  Bischof -
  Ernst  zu  Hildesheim,  Lüttig  und  Freysingen, -
  Pfalzgrafen  beym  Rhein,  Herzogen  in  Oberund -
  Nieder=Bayern,  wegen  10000  Rthlr.  verbürget; -
  Daferne  sie  sich  mit  der  Bezahlung  nicht  einhielten, -
  so  solten  die  Creditores,  dieser  Lande  adelichen -
  Gebrauch  nach,  sämtlich  einen  jeden  mit  6.
reisigen  Pferden  und  Knechten  in  eine  offene  ehrliche -
  Herberge  binnen  Hildeßen,  Braunschweig,
Halberstadt  oder  Magdeburg  einzufordern  Macht
haben;  daselbst  auf  ihre  Unkosten  ein  rittermäßiges
Einlager  zu  halten,  bis  so  lange  die  Mängel,  darum -
  sie  eingefordert,  richtig  gemacht:  dawieder
sie  die  Bürgen,  sich  nicht  sollen  behelfen  NB.  mit
der  Reichsordnunge,  dem  Abschiede  des  vor
wenig  Jahren  gehaltenen  Deputations-Tages
zu  Regensburg,  des  Einleistens  halber  einverleibet. -
  Sondern  dis  soll  also  unser  willköhret
Recht  seyn.  Daneben  der  von  Holle  verhypotheciret -
  eine  Gräflich  Stolbergische  Obligation,  und
das  von  Herzog  Wolfgang  inhabende  Amt  Elbingerode. -

Da  hingegen  wie  Anno  1588.  Eva  von  Sampleben, -
  Christoffer  von  der  Streithorst  Wittwe  zu
Kö=Max-Planck-Institut -
  für
            
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