Thesen.
1. Bei Versäumnis des Beklagten in der ersten mündlichen ¬
Hauptverhandlung hat das Gericht die Frage nach der
örtlichen Zuständigkeit von amtswegen zu prülen.
2. Nach französischem Rechte hat der Vermieter dem
Pfändungspfandgläubiger gegenüber nur das Recht aus § 710
R.-C.-P.-O.
3. Die Verurteilung wegen Wuchers zerstört nicht das
Forderungsrecht auf das effektiv geliehene Kapital nebst angemessenen ¬
Zinsen.
dass
4. Es ist für den heutigen Verkehr zu verlangen,
die Auslobung als einseitiges bindendes Rechtsgeschäft anerkannt ¬
werde.
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