Volltext : Entdecktes Staats-Cabinet (Sammlung 1 (1738))

476
Cap.  VIII.  Membr.  V.
aus  Duͤrfftigkeit  denselben  zu  erwehlen  sich  genöthiget -
  sehen,  ihres  Adels  niemals  verlustig
werden,  welches  aber  bey  erwehlter  buͤrgerl.
Nahrung  erfolget.
§.  10.  Jch  könte  bey  dieser  Materie  noch  |
unterschiedene  Observationes  mit  beyfügen,
als  unter  andern,  daß  tempore  Henrici  Aucupis -
  inrer  nobiles  &  equites  ein  Unterschied
gemachet  worden;  jene  waren  gebohren,  diese
aber  musten  durch  tapffere  Thaten  solche  Ehren=Stellen -
  erwerden;  ingleichen,  wie  nach
der  Zeit  die  Equites  aurari,  welche  durch  Gelehrsamkeit -
  zu  dieser  Würde  sich  qualificirt
gemacht,  entstanden.  Allein  ich  habe  noch
einige  Capita  des  Staats=Cabinets  zurück,  so
zu  denen  historischen  Materien  zu  bringen.
Membrum  V.
Ilustrirung  der  Genealogie.
§.  1.
s  ist  oben  Sectione  V.  §.  4.  die  Genea-Genea= -
 -

logie  als  ein  noͤthiges  Stuͤck  der  Histo¬Nachricht -

rie  angegeben,  und  kürtzlich  von  derseleiniger -

ben  gehandelt  worden.  Die  nunmehro  fol=Fürstl. -

gende  Capitel  des  Staats=Cabinets  geben
Häuser.
diesem  Studio  ein  nicht  geringes  Licht,  und  kan
man  sich  auf  die  Gewißheit  um  so  mehr  verlassen, -
  weiln  die  darinne  angefuͤhrten  Nachrichten -
  aus  denen  Archivs=Acten  excerpiret
sind.  Jch  will  mich  aber  dabey  nicht  aufhalten, -

Max-Planck-Institut  für
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer