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Jahre etwas größere Zahlen; allein auch diese sind
3—5 Jahren, 46 zu 5—10 Jahren, 13 zu 10—15 Jahren
noch unglaublich gering (1883: 49; 1884: 48; 1885: 45).
17 zu lebenslänglichem Zuchthaus. Die Zahl aller
Rechnet man durchschnittlich jährlich 50 Bestrafungen,
Personen, welche im Jahr 1886 in der zürcherischen
so trifft es immer noch erst auf 2600 Einwohner eine
Strafanstalt Strafen zu erstehen hatten, (449) verhält
Bestrafung. In Neuenburg ist die Zahl der Bestrafungen
sich zur Bevölkerungszahl des ganzen Kantons wie
celativ 21 Mal so groß! Sind die Tessiner gegenüber
1:706, (In Tessin 1:2825), Die Zahl der Gefängnißandern ¬
Völkern so außerordentlich tugendhaft? Kaum?
sträflinge wie 1:300 (In Tessin 1:14.444). Die Zahl
Es ist hier auf das zu verweisen, was bei Wallis gealler ¬
Häftlinge der Strafanstalt und der Bezirkssagt ¬
wurde.
gefängnisse zusammen (1480) verhält sich in Zürich zur
Leider erfahren wir aus dem Bericht nicht, wegen
Gesammtbevölkerungszahl wie 1:214 (In Tessin 1:2363
welcher Verbrechen die Bestrafungen erfolgten, auch
Die Zahl der Insassen der Strafanstalt war somit in
nicht, welche Strafen ausgesprochen wurden. Dagegen
Zürich im Jahr 1886 relativ, (d. h. im Verhältniß zur
ergibt sich, daß von den 112 Personen, gegen welche
Bevölkerungszahl) 4 mal, die Zahl der Gefängnißinsassen
Anklage erhoben wurde, 5 des Mordes, Todtschlags
48 mal und die Gesammtzahl aller Sträflinge 11 mal
und des Raubmords, 33 der Körperverletzung, 16 des
so groß wie in Tessin. Diese Zahlen erhärten zur
ausgezeichneten, 5 des einfachen Diebstahls, 16 der EhrEvidenz ¬
unsern Satz, daß in Tessin die leichten Ververletzung, ¬
die übrigen wegen diversen Vergehen angegehen ¬
so zu sagen gar nicht bestraft werden, denn es
klagt waren. Nur ein einziger Fall von Unterschlagung
ist absolut ungedenkbar, daß die schweren Verbrechen
wurde den Gerichten überwiesen! (Man erinnere sich,
in Zürich nur 4 mal, die leichten dagegen 18 mal so
häufig seien als in Tessin.
daß im gleichen Jahre 1886 im Kanton Zürich 714
Personen wegen Diebstahl und Unterschlagung bestraft
Daß dagegen die schweren Verbrechen in Tessin
viel härter bestraft werden, als in Zürich, ergibt sich
wurden!).
aus Folgendem:
Die große Mehrzahl der Verbrechen und Vergehen
bleibt offenbar im Kanton Tessin straflos, sind AnIn -
Zürich waren von jenen 440 Insassen der
tragsvergehen, werden „verglichen“ oder von den GeStrafanstalt ¬
28 wegen Mord= und Mordversuch, 8
tichten sonst nicht bestraft. Wo aber gestraft wird, ist
wegen Todtschlag, 10 wegen Kindsmord, 40 wegen
die Bestrafung meistens eine barbarische. Wenn die
Nothzucht und 29 wegen Brandstiftung verurtheilt.
Dauer der speziell im Jahr 1886 verhängten Strafen
Fassen wir nur diese wenigen Categorien der schwerauch ¬
aus dem Bericht nicht zu ersehen ist, so ergeben
sten Verbrechen in's Auge, so ergibt dies eine Anzahl
sich doch über die Ausmessung der Strafen in diesem
von 115 Personen. In Tessin betrug die Zahl der
Kanton interessante Schlüsse aus einer Statistik der
wegen dieser Verbrechen Verurtheilten nur 18. Die
übrigen 28 waren fast durchweg nur wegen Körpertessinischen ¬
Strafanstalt. Im Jahr 1886 beverletzung ¬
und Diebstahl verurtheilt. Nichts desto weherbergte ¬
diese 46 Sträflinge. Stand Ende 1885:
niger betrug in Zürich die Zahl der zu längerer als
32 Sträflinge. Zuwachs 14, Abgang ebensoviel, mitt10jähriger ¬
Strafe Verurtheilten bloß 30, in Tessin 9,
lerer Stand 32. Es waren verurtheilt: Wegen Mord 1,
die Zahl der zu 5—10 Jahren Verurtheilten in Zürich
Todschlag 14, Kindsmord 2, Körperverletzung 7, Sitt46, ¬
in Tessin 13, während das Verhältniß nach der
lichkeitsverbrechen 1, Diebstahl, Betrug 1, betrüglicher
Bankrott 1.
Schwere der Verbrechen bei gleichem Strafmaß ein
ganz anderes sein sollte. Ueberhaupt waren in Tessin
Es hatten Strafen abzubüßen:
von der Gesammtzahl aller Insassen der Strafanstalt
2 Sträflinge je 24 Jahre, einer 22 Jahre, vier je 20
(46) deren 22 d. h. 48%, in Zürich von 449 deren 76,
Jahre, einer 15 Jahre, einer 12, zwei je 9, vier je 8, zwei je
d h. bloß 17% zu mehr als 5 Jahren Zuchthaus ver7, ¬
einer 6, vier je 5, zwei je 4 Jahre Zuchthaus; zwei 4
urtheilt.
Jahre, vier je 3, zwei je 2, einer 1 ½, drei je 1 Jahr, zwei je
Als speziell charakteristisch für die Seltenheit der
9 Monate, sieben je 6 Monate, zwei je 5 Monate, einer 3
Straffälle im Wallis und Tessin wollen wir noch erMonate ¬
Arbeitshaus. In sämmtlichen 7 Bezirksgefängwähnen, ¬
daß 1886 das Obergericht in Tessin nur 14,
nissen des Kantons büßten während des Jahres nur 9 (!)
dasjenige von Wallis nur 8 Straffälle zu behandeln
Personen Strafen ab. (1885: 25; 1884: 30; 1883: 22)
hatte, obwohl in beiden Kantonen alle kriminellen und
Eine Vergleichung dieser Zahlen mit den diesbekorrektionellen ¬
Fälle an's Obergericht gezogen werden
züglichen von Zürich ist höchst interessant. Am 31. Dez.
können. Das Obergericht Zürich dagegen hat per Jahr
1885 befanden sich in der zürcherischen Strafanstalt
ca. 300—400 Straffälle abzuurtheilen.
245 Sträflinge. Zuwachs während des Jahres 204,
IV.
Total der Häftlinge 449) Abgang 180, Stand am
Im Kanton St. Gallen wurden 1887 bestraft 1354
31. Dez. 1886: 269 Sträflinge. Der tägliche DurchPersonen. ¬
Unter diesen 1354 Bestrafungen figuriren
schnitt pro 1886 betrug 248 Sträflinge. In den Bejedoch ¬
170 wegen bloßen Polizeiübertretungen, so daß
zirksgefängnissen verbüßten 1031 Verurtheilte ihre
die krimminellen und korrektionellen Bestrafungen nur
Strafen mit im Ganzen 18,642 Verhaftstagen. Von
1184 betrugen. Es trifft somit auf 177 Einwohner
den in der Strafanstalt Detinirten waren verurtheilt,
eine Bestrafung. Die Häufigkeit der Strafen ist daher
116 zu 6—12 Monaten, 145 zn 1—3 Jahren, 82 zu