Inhaltsverzeichnis : Wolf, G.: Rechtswirrwarr und Rechtseinheit oder Das jetzige und das zukünftige schweizerische Recht

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Jahre  etwas  größere  Zahlen;  allein  auch  diese  sind
3—5  Jahren,  46  zu  5—10  Jahren,  13  zu  10—15  Jahren
noch  unglaublich  gering  (1883:  49;  1884:  48;  1885:  45).
17  zu  lebenslänglichem  Zuchthaus.  Die  Zahl  aller
Rechnet  man  durchschnittlich  jährlich  50  Bestrafungen,
Personen,  welche  im  Jahr  1886  in  der  zürcherischen
so  trifft  es  immer  noch  erst  auf  2600  Einwohner  eine
Strafanstalt  Strafen  zu  erstehen  hatten,  (449)  verhält
Bestrafung.  In  Neuenburg  ist  die  Zahl  der  Bestrafungen
sich  zur  Bevölkerungszahl  des  ganzen  Kantons  wie
celativ  21  Mal  so  groß!  Sind  die  Tessiner  gegenüber
1:706,  (In  Tessin  1:2825),  Die  Zahl  der  Gefängnißandern ¬
  Völkern  so  außerordentlich  tugendhaft?  Kaum?
sträflinge  wie  1:300  (In  Tessin  1:14.444).  Die  Zahl
Es  ist  hier  auf  das  zu  verweisen,  was  bei  Wallis  gealler ¬
  Häftlinge  der  Strafanstalt  und  der  Bezirkssagt ¬
  wurde.
gefängnisse  zusammen  (1480)  verhält  sich  in  Zürich  zur
Leider  erfahren  wir  aus  dem  Bericht  nicht,  wegen
Gesammtbevölkerungszahl  wie  1:214  (In  Tessin  1:2363
welcher  Verbrechen  die  Bestrafungen  erfolgten,  auch
Die  Zahl  der  Insassen  der  Strafanstalt  war  somit  in
nicht,  welche  Strafen  ausgesprochen  wurden.  Dagegen
Zürich  im  Jahr  1886  relativ,  (d.  h.  im  Verhältniß  zur
ergibt  sich,  daß  von  den  112  Personen,  gegen  welche
Bevölkerungszahl)  4  mal,  die  Zahl  der  Gefängnißinsassen
Anklage  erhoben  wurde,  5  des  Mordes,  Todtschlags
48  mal  und  die  Gesammtzahl  aller  Sträflinge  11  mal
und  des  Raubmords,  33  der  Körperverletzung,  16  des
so  groß  wie  in  Tessin.  Diese  Zahlen  erhärten  zur
ausgezeichneten,  5  des  einfachen  Diebstahls,  16  der  EhrEvidenz ¬
  unsern  Satz,  daß  in  Tessin  die  leichten  Ververletzung, ¬
  die  übrigen  wegen  diversen  Vergehen  angegehen ¬
  so  zu  sagen  gar  nicht  bestraft  werden,  denn  es
klagt  waren.  Nur  ein  einziger  Fall  von  Unterschlagung
ist  absolut  ungedenkbar,  daß  die  schweren  Verbrechen
wurde  den  Gerichten  überwiesen!  (Man  erinnere  sich,
in  Zürich  nur  4  mal,  die  leichten  dagegen  18  mal  so
häufig  seien  als  in  Tessin.
daß  im  gleichen  Jahre  1886  im  Kanton  Zürich  714
Personen  wegen  Diebstahl  und  Unterschlagung  bestraft
Daß  dagegen  die  schweren  Verbrechen  in  Tessin
viel  härter  bestraft  werden,  als  in  Zürich,  ergibt  sich
wurden!).
aus  Folgendem:
Die  große  Mehrzahl  der  Verbrechen  und  Vergehen
bleibt  offenbar  im  Kanton  Tessin  straflos,  sind  AnIn -
  Zürich  waren  von  jenen  440  Insassen  der
tragsvergehen,  werden  „verglichen“  oder  von  den  GeStrafanstalt ¬
  28  wegen  Mord=  und  Mordversuch,  8
tichten  sonst  nicht  bestraft.  Wo  aber  gestraft  wird,  ist
wegen  Todtschlag,  10  wegen  Kindsmord,  40  wegen
die  Bestrafung  meistens  eine  barbarische.  Wenn  die
Nothzucht  und  29  wegen  Brandstiftung  verurtheilt.
Dauer  der  speziell  im  Jahr  1886  verhängten  Strafen
Fassen  wir  nur  diese  wenigen  Categorien  der  schwerauch ¬
  aus  dem  Bericht  nicht  zu  ersehen  ist,  so  ergeben
sten  Verbrechen  in's  Auge,  so  ergibt  dies  eine  Anzahl
sich  doch  über  die  Ausmessung  der  Strafen  in  diesem
von  115  Personen.  In  Tessin  betrug  die  Zahl  der
Kanton  interessante  Schlüsse  aus  einer  Statistik  der
wegen  dieser  Verbrechen  Verurtheilten  nur  18.  Die
übrigen  28  waren  fast  durchweg  nur  wegen  Körpertessinischen ¬
  Strafanstalt.  Im  Jahr  1886  beverletzung ¬
  und  Diebstahl  verurtheilt.  Nichts  desto  weherbergte ¬
  diese  46  Sträflinge.  Stand  Ende  1885:
niger  betrug  in  Zürich  die  Zahl  der  zu  längerer  als
32  Sträflinge.  Zuwachs  14,  Abgang  ebensoviel,  mitt10jähriger ¬
  Strafe  Verurtheilten  bloß  30,  in  Tessin  9,
lerer  Stand  32.  Es  waren  verurtheilt:  Wegen  Mord  1,
die  Zahl  der  zu  5—10  Jahren  Verurtheilten  in  Zürich
Todschlag  14,  Kindsmord  2,  Körperverletzung  7,  Sitt46, ¬
  in  Tessin  13,  während  das  Verhältniß  nach  der
lichkeitsverbrechen  1,  Diebstahl,  Betrug  1,  betrüglicher
Bankrott  1.
Schwere  der  Verbrechen  bei  gleichem  Strafmaß  ein
ganz  anderes  sein  sollte.  Ueberhaupt  waren  in  Tessin
Es  hatten  Strafen  abzubüßen:
von  der  Gesammtzahl  aller  Insassen  der  Strafanstalt
2  Sträflinge  je  24  Jahre,  einer  22  Jahre,  vier  je  20
(46)  deren  22  d.  h.  48%,  in  Zürich  von  449  deren  76,
Jahre,  einer  15  Jahre,  einer  12,  zwei  je  9,  vier  je  8,  zwei  je
d  h.  bloß  17%  zu  mehr  als  5  Jahren  Zuchthaus  ver7, ¬
  einer  6,  vier  je  5,  zwei  je  4  Jahre  Zuchthaus;  zwei  4
urtheilt.
Jahre,  vier  je  3,  zwei  je  2,  einer  1  ½,  drei  je  1  Jahr,  zwei  je
Als  speziell  charakteristisch  für  die  Seltenheit  der
9  Monate,  sieben  je  6  Monate,  zwei  je  5  Monate,  einer  3
Straffälle  im  Wallis  und  Tessin  wollen  wir  noch  erMonate ¬
  Arbeitshaus.  In  sämmtlichen  7  Bezirksgefängwähnen, ¬
  daß  1886  das  Obergericht  in  Tessin  nur  14,
nissen  des  Kantons  büßten  während  des  Jahres  nur  9  (!)
dasjenige  von  Wallis  nur  8  Straffälle  zu  behandeln
Personen  Strafen  ab.  (1885:  25;  1884:  30;  1883:  22)
hatte,  obwohl  in  beiden  Kantonen  alle  kriminellen  und
Eine  Vergleichung  dieser  Zahlen  mit  den  diesbekorrektionellen ¬
  Fälle  an's  Obergericht  gezogen  werden
züglichen  von  Zürich  ist  höchst  interessant.  Am  31.  Dez.
können.  Das  Obergericht  Zürich  dagegen  hat  per  Jahr
1885  befanden  sich  in  der  zürcherischen  Strafanstalt
ca.  300—400  Straffälle  abzuurtheilen.
245  Sträflinge.  Zuwachs  während  des  Jahres  204,
IV.
Total  der  Häftlinge  449)  Abgang  180,  Stand  am
Im  Kanton  St.  Gallen  wurden  1887  bestraft  1354
31.  Dez.  1886:  269  Sträflinge.  Der  tägliche  DurchPersonen. ¬
  Unter  diesen  1354  Bestrafungen  figuriren
schnitt  pro  1886  betrug  248  Sträflinge.  In  den  Bejedoch ¬
  170  wegen  bloßen  Polizeiübertretungen,  so  daß
zirksgefängnissen  verbüßten  1031  Verurtheilte  ihre
die  krimminellen  und  korrektionellen  Bestrafungen  nur
Strafen  mit  im  Ganzen  18,642  Verhaftstagen.  Von
1184  betrugen.  Es  trifft  somit  auf  177  Einwohner
den  in  der  Strafanstalt  Detinirten  waren  verurtheilt,
eine  Bestrafung.  Die  Häufigkeit  der  Strafen  ist  daher
116  zu  6—12  Monaten,  145  zn  1—3  Jahren,  82  zu
            
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