Volltext : Beyträge zu Reichsritterschafftlichen Sachen (St. 3 (1775))

622  II.  Forts.  einiger  R.  Hofräthl.  Gutachten
missarii  ausersehen  worden,  ja  Pfalz  selbsten
diese  Commission  unter  andern  auf  sich  genommen; -
  zur  klaren  Anzeige,  daß  diese  immediati -
  auch  an  eine  von  dem  ganzen  Reich
geschehene  Verwilligung  außer  dem  nicht  gebunden -
  waͤren.
Weilen  nun  diese  dem  Reich  unterworfene -
  Ritter  und  Knechte  sich  damals  zu  nichts
wollen  bewegen  laßen,  (1)  sondern  dem  Kayser, -
  der  Gewohnheit  nach,  mit  dem  Leib  zu
dienen  vermeynet,  wurde  bey  einer  weitern
Verordnung  des  gemeinen  Pfennings  von
1500.  gesezet,  daß  sie  aus  Adelichem  Gemuͤthe -
  und  zu  Rettung  ihres  selbst  Vaterlandes -
  nach  ihrem  Vermoͤgen  auch
etwas  thun  sollten.
Daß  dieses  also  auf  ihre  eigene  Ehrbegierde -
  und  Gutbefinden  beruhet;  wenigstens
daraus  gewiß  ist,  daß  die  dorten  benennete
Ritter  und  Knechte  des  Heil.  Reichs
nicht  von  denen  Fuͤrsten  und  Landesherrn  abgehangen, -
  sonsten  es  keiner  besondern  Tractaten -
  mit  ihnen  gebrauchet.
Es
(1)  DATT  de  pace  publ.  L.  III.  c.  6.  n.  7.  sqq.
Caspar  LERCH  S.  R.  J.  Nobilitatis  Freyheitsbrieff.
2.  Grundsaz  p.  153.  sqq.
MüLLEn  Reichstags=Theatr.  unter  Max.  I.  2te
Vorstellung,  p.  688.  sqq.
BURGERMEISTER  Cod.  Dipl.  T.  II.  p.  1335.
sqq.
STRUBE  Nebenstunden  T.  II.  von  des  Adels  Steuer=Freyheit -
  p.  407.  sqq.
R.  A.  1500.  p.  64.
Max-Planck-Institut  für
            
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