fullscreen : Stadthagen, Arthur: Führer durch das Bürgerliche Gesetzbuch

Führer  durch  das  Bürgerliche  Gesetzbuch.
230
Ich  beantrage:
1.  Beklagte  .  .  zu  verurtheilen,  das  von  mir  ihm  am  ...  anAn ¬
  das
gebotene  Kleidungsstück  anzunehmen  und  ...  Mark  nebst
vier  Prozent  Zinsen  seit  dem  ...  an  mich  zu  zahlen
Amtsgericht
2.  das  Urtheil  für  vorläufig  vollstreckbar  zu  erklären.
zu  ...
Zur  mündlichen  Verhandlung  des  Rechtsstreits  lade  ich  d  ...
Beklagte  ..  vor  das  Amtsgericht  zu  ...  zu  dem  von  diesem  anzuberauSmenden ¬
  Termin.  Zwei  Abschriften  der  Klage  füge  ich  bei.
...  straße  Nr.  ..  wohnhaft.
..  „  den  ..
Nr.  36.  Klage  auf  Zahlung  für  gelieferte  Waaren  (s.  S.  146).
An  das  Amtsgericht  zu  Hamburg.
Klage  der  Witwe  Petersen  zu  Hamburg,  ...  straße  Nr.  ..  wohnhaft,
wider
straße  Nr...  wohnhaft.
den  Handlungsgehilfen  Groß  zu  Hamburg,
Der  Beklagte  hat  von  mir  die  in  der  anliegenden  Rechnung
verzeichneten  Waaren  zu  den  dort  angegebenen  Zeiten  und  vereinbarten,
übrigens  auch  angemessenen  Preisen  im  Gesammtbetrag  von  124  Mk.
gekauft  und  übergeben  erhalten.
Beweis:  Eid.
Dem  Beklagten  habe  ich  bis  zum  1.  April  1900  den  Betrag
Da  er  trotz  wiederholter  Zahlungsversprechen  nicht  zahlt,
gestundet.
so  sehe  ich  mich  zur  Klage  veranlaßt.
Mein  Antrag  geht  dahin:
1.  Den  Beklagten  zu  verurtheilen,  an  mich  124  Mk.  nebst
4  Prozent  Zinsen  seit  dem  1.  April  1900  zu  zahlen;
2.  das  Urtheil  für  vorläufig  vollstreckbar  zu  erklären.
Zur  mündlichen  Verhandlung  des  vorstehenden  Rechtsstreits  lade
ich  den  Beklagten  vor  das  Amtsgericht  zu  Hamburg.
Zwei  Abschriften  der  Klage  füge  ich  bei.
Nr.  37  bis  41.  Klagen  aus  dem  Miethsverhältniß.
Nr.  37.  Klage  auf  Zahlung  des  Miethszinses  (s.  S.  165).
An  das  Amtsgericht  zu  Ritzebüttel.
Klage  des  Hausbesitzers  Gottlieb  zu  Ritzebüttel,  ...  straße  Nr.  ..  wohnhaft,
gegen
den  Regierungsrath  a.  D.  Eitelhaus  zu  Ritzebüttel,  ...  straße  Nr.  ..  wohnhaft.
Beklagter  hat  auf  Grund  eines  schriftlichen  Miethsvertrags  vom
28.  März  1900  seit  dem  1.  April  d.  J.  in  meinem  zu  Ritzebüttel  belegenen ¬
  Hause  eine  Wohnung  gegen  einen  im  Voraus  vierteljährlich
zahlbaren  Miethszins  von  vierteljährlich  150  Mk.  inne.
Beweis:  Der  Miethsvertrag,  über  dessen  Unterschrift  ich  dem
Beklagten  den  Eid  zuschieben  werde.
Beklagter  hat  den  am  1.  Okt.  1900  fälligen  Miethszins  nicht  gezahlt.
Mein  Antrag  geht  dahin:
1.  Den  Beklagten  zu  verurtheilen,  an  mich  150  Mk.  nebst
4  Prozent  Zinsen  seit  dem  1.  Oktober  zu  zahlen;
2.  das  Urtheil  für  vorläufig  vollstreckbar  zu  erklären.
Zur  mündlichen  Verhandlung  des  vorstehenden  Rechtsstreits  lade
ich  den  Beklagten  vor  das  Amtsgericht  zu  Ritzebüttel.
Zwei  Abschriften  der  Klage  liegen  bei.
Ritzebüttel,  den  10.  Oktober  1900.  Gottlieb,  Hauseigenthümer.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer