Führer durch das Bürgerliche Gesetzbuch.
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Ich beantrage:
1. Beklagte . . zu verurtheilen, das von mir ihm am ... anAn ¬
das
gebotene Kleidungsstück anzunehmen und ... Mark nebst
vier Prozent Zinsen seit dem ... an mich zu zahlen
Amtsgericht
2. das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
zu ...
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits lade ich d ...
Beklagte .. vor das Amtsgericht zu ... zu dem von diesem anzuberauSmenden ¬
Termin. Zwei Abschriften der Klage füge ich bei.
... straße Nr. .. wohnhaft.
.. „ den ..
Nr. 36. Klage auf Zahlung für gelieferte Waaren (s. S. 146).
An das Amtsgericht zu Hamburg.
Klage der Witwe Petersen zu Hamburg, ... straße Nr. .. wohnhaft,
wider
straße Nr... wohnhaft.
den Handlungsgehilfen Groß zu Hamburg,
Der Beklagte hat von mir die in der anliegenden Rechnung
verzeichneten Waaren zu den dort angegebenen Zeiten und vereinbarten,
übrigens auch angemessenen Preisen im Gesammtbetrag von 124 Mk.
gekauft und übergeben erhalten.
Beweis: Eid.
Dem Beklagten habe ich bis zum 1. April 1900 den Betrag
Da er trotz wiederholter Zahlungsversprechen nicht zahlt,
gestundet.
so sehe ich mich zur Klage veranlaßt.
Mein Antrag geht dahin:
1. Den Beklagten zu verurtheilen, an mich 124 Mk. nebst
4 Prozent Zinsen seit dem 1. April 1900 zu zahlen;
2. das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
Zur mündlichen Verhandlung des vorstehenden Rechtsstreits lade
ich den Beklagten vor das Amtsgericht zu Hamburg.
Zwei Abschriften der Klage füge ich bei.
Nr. 37 bis 41. Klagen aus dem Miethsverhältniß.
Nr. 37. Klage auf Zahlung des Miethszinses (s. S. 165).
An das Amtsgericht zu Ritzebüttel.
Klage des Hausbesitzers Gottlieb zu Ritzebüttel, ... straße Nr. .. wohnhaft,
gegen
den Regierungsrath a. D. Eitelhaus zu Ritzebüttel, ... straße Nr. .. wohnhaft.
Beklagter hat auf Grund eines schriftlichen Miethsvertrags vom
28. März 1900 seit dem 1. April d. J. in meinem zu Ritzebüttel belegenen ¬
Hause eine Wohnung gegen einen im Voraus vierteljährlich
zahlbaren Miethszins von vierteljährlich 150 Mk. inne.
Beweis: Der Miethsvertrag, über dessen Unterschrift ich dem
Beklagten den Eid zuschieben werde.
Beklagter hat den am 1. Okt. 1900 fälligen Miethszins nicht gezahlt.
Mein Antrag geht dahin:
1. Den Beklagten zu verurtheilen, an mich 150 Mk. nebst
4 Prozent Zinsen seit dem 1. Oktober zu zahlen;
2. das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
Zur mündlichen Verhandlung des vorstehenden Rechtsstreits lade
ich den Beklagten vor das Amtsgericht zu Ritzebüttel.
Zwei Abschriften der Klage liegen bei.
Ritzebüttel, den 10. Oktober 1900. Gottlieb, Hauseigenthümer.