thumbs : Juristisch-Historische Electa (Th. 4 (1730))

126  Cap.  IV.  Excommunication  M.  Dürfeldi,
ser  genzlicher  Wil  vund  Meinunge.  Datum
Heltburg  13.  Sept.  1560.
An  Pfarrer  Valten  Langen  vnnd  Paul  Amanden, -
  beide  Magister  vund  Diaconen  zu  Jhene.
Geistlichkeit
§.  22.  Jndessen  hatte  das  Jenaische  Misuchet -
  im
nisterium  auf  das  erste  und  occasione  der  We=Wechsel -
  ihr
senbecianischen  Händel  abgegangene  scharffe
Unternehmen
zu  iustificiren.  Rescript  eine  Antwort  abgefasset,  welche
im  Wechsel  einlief,  und  darinnen  dasselbe  anderweit -
  Vorstellung,  die  jedoch  nicht  bloß
und  in  specie  Wesenbecium,  sondern  in  genere
alle  diejenigen,  welche  der  Confutation  zu
wieder,  concernirte,  thaten,  und  nachdem
Sie  von  ihrem  Gehorsam  und  Aufrichtigkeit
viel  geredet,  auch  einige  Klagen  über  der
Verachtung  der  Confutation  geführet,  end  |  |
lich  den  Herzog  bat,  Jhre  Füͤrstl.  Gnd.  mochten -
  ihnen  aus  GOttes  Wort  und  den  Büchern -
  Lutheri  ihren  Jrthumb  wissen  lassen;
Sie  wolten  die  Wahrheit  von  einem  Kinde
annehmen.  Allein  dieses  hatte  der  Herzog
nicht  nöthig,  Er  drunge  Ihnen  nicht  auf,  daß
Sie  dieses  oder  ienes  glauben  solten,  ia  nicht
einmahl,  daß  sie  so  und  so  lehren  solten,  sondern -
  Sie  solten  Niemand  mehr  excommuniciren, -
  auch  die,  denen  es  bereits  wiederfahren, -
  restituiren.  Also  war  es  keiner  Disputation -
  noͤthig.  Wer  in  forma  solche  Vorstellung -
  lesen  will,  kan  selbige  in  oballegirten
meinem  Staats=Cabinet  pag.  135.  der  ersten -
  Eröffnung  finden.
§.  23.
—
Max-Planck-Institut  für
Ane.
os
Marburg
DFG
europäische  Rechtsgeschichte
            
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