Metadaten : Zeitschrift für Gesetzgebung und Praxis auf dem Gebiete des deutschen öffentlichen Rechtes (Jg. 5 (1879))

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Die innere Verwaltung re. in Bayern.
15.
Gewerbe und Handel.

a.
Das Gewerbswesen Bayerns wurde durch das Gesetz vom 30. Januar 1868
geregelt;* * 3 4 5 6 7) von diesem Gesetze sind zur Zeit nur sehr wenige Bestimmungen in
Geltung/) da bekanntlich durch Reichsgesetz vom 12. Zuni 1872 (R.-G.-Bl.
S. 170) die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund vom 21. Zuni 1869
auch in Bayern eingeführt wurde und zwar bezüglich der Vorschriften in §. 29
und §. 147 Ziff. 3 vom 1. Zuli 1872, hinsichtlich der übrigen Bestimmungen
vom 1. Zanuar 1873 an.3) Zum Vollzüge der Reichsgewerbeordnung erging
die k. Verordnung vom 4. Dezember 1872 (Regierungsbl. S. 2657 ff.).6)

b.
Für die Entwickelung der Industrie wirken insbesondere das bayerische
Gewerbemuseum zu Nürnberg, das Gewerbemuseum in Kaiserslautern, die poly-
technischen Vereine zu München und Würzburg, der Kunstgewerbeverein in
München, dann eine Reihe von Gewerbevereinen.?)

2) Vergl. den Kommentar von Scholler in der Dollmann'schen Sammlung Theilll.
Bd. VII. Heft 1. — Ferner ist hier das Gesetz vom 23. Februar 1868, die Ablösbarkeit der
auf Grund und Boden haftenden oder mit einer Gewerbsrealität verbundenen Ehehafts-
verhältnisfe betreffend, anzusühren; dieses Gesetz ist von Stenglein kommentirt (Doll-
mann'sche Sammlung Theil I. Bd. IV. Heft 4).
4) Bcrgl. namentlich Art. 8. u. 9 mit dem Kreise, den sich die Gewerbeordnung für den nord-
deutschen Bund gezogen hat; vergl. hierüber den Kommentar von Wirschinger in der
Dollmann'schen Sammlung Theil II. Bd. VIII. Heft 1; dann die Handausgabe der deut-
schen Gewerbeordnung von Karl Weber (Erlangen 1872).
5) Die später erlassenen Reichsgesetze in Bezug auf das Gewerbswesen werden als bekannt
vorausgesetzt.
6) Noch möchte hier zu erwähnen sein: die k. Verordnung vom 14. März 1874, die An-
legung und den Betrieb von Dampfkesseln und Dampfapparaten betreffend (Ges.- u. Verordn.-
Bl. S. 91) s die Ministerialentschließung, vom 26. April 1874, die Vornahme der Prüfungen
von Dampfkesseln durch die Techniker des bayerischen Dampfkeflelvereins betreffend (Amtsblatt
des Staatsministeriums des Innern S. 266); die weiteren auf die Anlegung und den Betrieb
von Dampfkeffeln bezüglichen Ministerialentschließungen vom 12. Mai und 28. Dezember 1875
(Amtsbl. S. 244, 782), vom 30. Dezember 1875 (2 Entschließungen), 12. Januar, 12. August,
23. Oktober und 20. Dezember 1876 (Amtsbl. 1876 S. 9, 27, 30, 330, 423. 550), vom
21. Juni 1877 (Amtsbl. S. 239); — die Ministerialbekanntmachung vom 12. Povember 1874,
das Geschäft der Pfandleiher betreffend (Ges.- u. Verordn.-Bl. S. 565); — die Ministerial-
bekanntmachung vom 16. Februar 1878, das Geschäft der Trödler betreffend (Ges.- u. Verordn.-
Bl. S. 86.)
7) Daß auch Anstalten dieser Art vom Staate subventionirt werden, bedarf kaum einer
besonderen Anführung. — Seit einigen Jahren bestehen auch Frauenarbeitsschulen und zwar
in München und Speyer. — An periodischen Erscheinungen sind anzusühren: die Mittheilun-
gen des bayerischen Gewerbemuseums zu Nürnberg, die Zeitschrift des Kunstgewerbevereins in

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