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unverändert lassen, so muss jener Anspruch auf Liquidstellung
nachträglich noch mit ganz dem nämlichen Erfolge verwirklicht
werden, als ob er vor Erlass des ersten Urteils verwirklicht wäre.
Jede Verzögerung der Feststellung, die ja den Eintritt der Compensation -
verschiebt, die Hemmung des Zinsenlaufs erst später
eintreten lässt u. s. w. ist unzulässig oder darf wenigstens zu
keinen materiellen Rechtsfolgen führen. Da nun aber, wie frühers)
betont, bei der klaren Gestaltung des französischen Rechtes von
einer Zurückziehung de lege lata nicht die Rede sein kann, so
würde die praktische Unmöglichkeit der Verweisung, die stets eine
Einwirkung auf das materielle Recht enthalten muss, zu behaupten
Ueberdies kann jener Feststellungsantrag unmöglich als
sein.4)
„Compensationseinrede“ im Sinne der §§ 136 Abs. 2, 274 C. P. O.
angesehen werden. — Indessen ist eine Verweisung in Wahrheit
doch zulässig, nur trägt sie einen anderen Charakter als diejenige
nach §§ 136 Abs. 2 und 274 C. P. 0. Die französische Praxis
erkennt kein absolutes Recht auf Liquidstellung im nämlichen
Prozesse an,5) sondern macht es von dem Ermessen des Richters
abhängig, der berechtigt ist, wenn es ihm gut dünkt, ein Eingehen
auf die reconvention zu verweigern.
Diese Verweisung der Widerklage geschieht auf dem Wege
der §§ 136 Abs. 2, 273 C. P. O. Dass auch bei Zulassung einer
Einrede zwecks Geltendmachung des Anspruchs auf Liquidstellung
eine Verweisung derselben in der Befugnis des Richters liegt,
kann bei der skizzierten Rechtslage füglich nicht angezweifelt
werden. Auch diese Verweisung stützt sich aber nicht auf die
§ 136 Abs. 2, 274 C. P. O., sondern auf die Beschränktheit des
Rechtes auf compensation judiciare und ist eine endgültige Verwerfung -
für den obschwebenden Prozess. Es bleibt einzig eine
Klage auf Zahlung der Gegenforderung übrig.
d. Exoterische Beweisgründe für die analoge Anwendbarkeit der
§§ 502 ff, 562 ff C. P. 0.
§ 45.
Wir vermögen unserer Ansicht noch weitere Stützen zu
verleihen. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die §§ 136
Abs. 2 und 274 C. P. O. unmittelbar aus der 1. ult. Cod. und
den §§ 359 ff A. L R.'s hervorgewachsen sind.
Nach der im gemeinen, wie dem preussischen Prozessrecht
herrschenden Auffassung, der erst seit Hasse in der Praxis eine
3 § 21.
A. M. Petersen p. 246 ff; Kohler Zeitschr. p. 72; natürlich auch
Wilmowski-Levy I p. 239, nach deren Auffassung die Liquidität ein nur prozessuales ¬
Erfordernis für das französische Recht bildet. Vgl. weiter die oben
p. 100 N. 9 cit.
5) Vgl. Dreier II p. 400 Note 5.
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