Jnhalt des zwanzigsten Heftes | |
vonnen
Erkennende Criminal=Justiz.
1. (Zugleich auch zur gerichtlichen Medizin.)
vorsätzlichen
Amalie Luise S., wegen zugestandener
achtjähri¬Tödtung -
ihres neugebornen Kindes
ger Zuchthausstrafe verurtheilt, wird im Wege der
Restitution vorläufig freigesprochen.
Ein Seitenstück zu dem im 9. Bande dieser Zeitschrift -
mitgetheilten Hellerschen Falle.
Urtheil der Criminal=Deputation des Stadtgerichts
zu Berlin in Untersuchungssachen wider Pauline Wilhelmine -
S** wegen Menschenraubes.
(Zur Erläuterung der §§. 1089. 90. Th. II. Tit. XX.
des Allg. L. R.)
Aus einem Erkenntnisse des Criminal-Senats des
Oberlandesgerichts zu Hamm in Untersuchungssachen
wider die Dienstmagd Berost aus Soest wegen Kindermordes. -
(Zur Erläuterung der Lehre vom Kindermorde überhaupt, -
insbesondere des §. 960“ Th. II. Tit. XX.
des Allg. L. R.)
Mitgetheilt vom Herrn Kammergerichtsrath
(früher Oberlandesgerichtsrath zu Hamm) von
Rönne.
Aus einem Erkenntnisse wider die Bauer Güntherschen -
Eheleute.
(Zur Erläuterung der Lehre über die verschiedenen
Formen der mittelbaren Urheberschaft mit besonderer -
Beziehung auf den Meineid.)
Mitgetheilt vom Herrn Oberlandesgerichtsrath
von Schlieben in Ratibor.
Nachschrift des Herausgebers:
betreffend, nächst der im Vorstehenden behandelten -
Materie, die Fragen:
1. inwiefern es dem Mandanten zu
statten komme, wenn der Mandatar -
von Ausführung des ihm aufgetragenen -
Verbrechens zurücktritt?
und
2. über den Anfangspunkt des Versuchs -
beim Meineide.
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin
453
Seite
233—249
244—250
251—278
278—291