Volltext : Volumen secundum (2)

Jnhalt  des  zwanzigsten  Heftes  |  |
vonnen
Erkennende  Criminal=Justiz.
1.  (Zugleich  auch  zur  gerichtlichen  Medizin.)
vorsätzlichen
Amalie  Luise  S.,  wegen  zugestandener
achtjähri¬Tödtung -
  ihres  neugebornen  Kindes
ger  Zuchthausstrafe  verurtheilt,  wird  im  Wege  der
Restitution  vorläufig  freigesprochen.
Ein  Seitenstück  zu  dem  im  9.  Bande  dieser  Zeitschrift -
  mitgetheilten  Hellerschen  Falle.
Urtheil  der  Criminal=Deputation  des  Stadtgerichts
zu  Berlin  in  Untersuchungssachen  wider  Pauline  Wilhelmine -
  S**  wegen  Menschenraubes.
(Zur  Erläuterung  der  §§.  1089.  90.  Th.  II.  Tit.  XX.
des  Allg.  L.  R.)
Aus  einem  Erkenntnisse  des  Criminal-Senats  des
Oberlandesgerichts  zu  Hamm  in  Untersuchungssachen
wider  die  Dienstmagd  Berost  aus  Soest  wegen  Kindermordes. -

(Zur  Erläuterung  der  Lehre  vom  Kindermorde  überhaupt, -
  insbesondere  des  §.  960“  Th.  II.  Tit.  XX.
des  Allg.  L.  R.)
Mitgetheilt  vom  Herrn  Kammergerichtsrath
(früher  Oberlandesgerichtsrath  zu  Hamm)  von
Rönne.
Aus  einem  Erkenntnisse  wider  die  Bauer  Güntherschen -
  Eheleute.
(Zur  Erläuterung  der  Lehre  über  die  verschiedenen
Formen  der  mittelbaren  Urheberschaft  mit  besonderer -
  Beziehung  auf  den  Meineid.)
Mitgetheilt  vom  Herrn  Oberlandesgerichtsrath
von  Schlieben  in  Ratibor.
Nachschrift  des  Herausgebers:
betreffend,  nächst  der  im  Vorstehenden  behandelten -
  Materie,  die  Fragen:
1.  inwiefern  es  dem  Mandanten  zu
statten  komme,  wenn  der  Mandatar -
  von  Ausführung  des  ihm  aufgetragenen -
  Verbrechens  zurücktritt?
und
2.  über  den  Anfangspunkt  des  Versuchs -
  beim  Meineide.
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin

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Seite
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251—278
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