Volltext : Vezin, August Ludwig: Handbuch für Friedensrichter und andere bei diesem Gerichte angestellte Personen

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IX.
Präfectur=Schreiben  in  Betreff  der  Vollziehung =
  der  Erkenntnisse.
Königreich  Westphalen.
Präfectur  des  WeserDepartements. =

Q
Osnabrück,  den  18.  Sept.  1808
Nach  einem  Beschlusse  Sr.  Excellenz  des  Herrn  JustizMinisters =
  sollen  bei  Entscheidung  der  Streitigkeiten,
wilche  wegen  Zehnten,  Dienste  und  anderer  NaturalPrästationen =
  entstehen,  und  bei  Vollziehung  der  Urtheile
digenigen  Regeln  befolgt  werden,  welche  ich  Ihnen
nachstehend  mitzutheilen  mich  beehre,  und  sowohl  dem
Justiz=Tribunale  als  den  Friedensrichtern  davon  Kenntniß =
  zu  geben  hitte.
Die  Streitigkeiten  wegen  Bezahlung  oder  Ausfüh. =
  -.
rung  der  in  dem  Königlichen  Decrete  vom  23sten  Jan.
(Gesetz  Bülletin  Nr.  12.)  erwähnten  Abgaben  gehören,
wie  alle  andere  Streitigkeiten  über  das  Eigenthum,  zum
Reffort  der  Tribunäle,  welche  sich  bei  der  Entscheidung
von  den  gewöhnlichen  Regeln  nicht  entfernen  dürfen.
Wenn  ein  Colonus  oder  Pächter  eine  Prastation
verweigert,  welche  der  ehemalige  Gutsherr  zu  fordern
berechtigt  zu  seyn  glaubt:  so  fordert  dieser  den  Praͤstantiarius ¬
  vor  den  competenten  Richter,  und  in  dem  Falle,
daß  derselbe  bei  Handdiensten  erkennt,  daß  selbige  gelei¬
            
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