fullscreen : Brandenburg-Preußens Rechtsverwaltung und Rechtsverfassung (2)

Reformbestrebungen  unter  Friedrich  I.
21
der  „Obercämmerer  und  erste  Staatsminister,  Marschall  des  Königreichs ¬
  Preußen  und  Protector  aller  Academien  Graf  von  Wartenberg", ¬
  derselbe  „wohnet  in  dem  königlichen  Schlosse".  Dann  folgt
nach  dem  Obermarschall  und  nach  dem  Generaladjutanten  (und  zwar
mit  dem  letztern  ebenfalls  im  königlichen  Schlosse  wohnhaft),  „der
wirkliche  Geheime  Staatsrath,  Schloßhauptmann,  Director  des  Lehnwesens, ¬
  Hauptmann  von  Ruppin  und  Bellin"  Ludwig  von  Printzen,
nächst  ihm  eine  Reihe  von  Kammerherren,  Kammerjunkern  und  Kammerpagen, ¬
  meist  Officiere,  bis  herunter  zu  den  niedern  Hofdienern.
An  der  Spitze  der  zweiten  Abtheilung  „Collegia  und  Aemter
steht  der  „Geheime  Staatsrath"  mit  13  und  weiter  der  „Geheime
Kriegsrath"  mit  4  Mitgliedern*).  Die  Mitglieder  des  Staatsraths ¬
  führen  sämmtlich  den  Titel  „Wirklicher  Geheimer  Staatsrath"
die  des  Kriegsraths  „Wirklicher  Geheimer  Kriegsrath".  An  der
Spitze  des  Staatsraths  steht  Freiherr  von  Spanheim  „abwesend
als  Ambassadeur  in  Engelland".  Außer  ihm  sind  noch  sieben
Staatsrathsmitglieder  als  abwesend  aufgeführt,  darunter  der  Gesandte ¬
  im  Haag,  der  Gouverneur  von  Pillau,  der  Kanzler  des
Herzogthums  Magdeburg  (Bartholomäus  von  Danckelmann),  der
Gesandte  am  Reichstag  zu  Regensburg.  Die  in  Berlin  seßhaften
fünf  Mitglieder  des  Staatsraths  sind:  1.  der  Generalcommissarius,
Staats-  und  Kriegsrath,  Präsident  des  Consistoriums,  Director  des
Joachimsthal'schen  Gymnasiums  Daniel  Ludolph  Freiherr  von
Danckelmann,  2.  der  Generaldirector  der  Chargenkasse,  Staatsund ¬
  Kriegsrath,  Präsident  des  Fürstenthums  Minden  Rütger  von
Ilgen,  3.  der  bereits  unter  dem  Hofstaat  genannte  Wirkliche  Geheime ¬
  Staatsrath  von  Printzen,  4.  der  Requêten=Meister  Staatsrath ¬
  Friedrich  von  Hamrath,  5.  der  Präsident  des  Oberappellationsgerichts ¬
  und  französischen  Ober-Consistorii  Christian  Friedrich
Freiherr  von  Bartholdi.
Danach  war  der  Titel  Minister  für  die  Mitglieder  des  Geheimen ¬
  Staatsrathes  im  Jahre  1708  noch  nicht  üblich;  nur  der
Chef  des  gesammten  Hofstaats  führte  den  Titel  „erster  Staatsminister" ¬

Die  Geschäfte,  welche  dem  spätern  Justizdepartement  anheim
fielen,  theilten  sich  unter  die  geheimen  Staatsräthe  Danckelmann,
*)  Adreßkalender  von  1708  S.  28.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer