Reformbestrebungen unter Friedrich I.
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der „Obercämmerer und erste Staatsminister, Marschall des Königreichs ¬
Preußen und Protector aller Academien Graf von Wartenberg", ¬
derselbe „wohnet in dem königlichen Schlosse". Dann folgt
nach dem Obermarschall und nach dem Generaladjutanten (und zwar
mit dem letztern ebenfalls im königlichen Schlosse wohnhaft), „der
wirkliche Geheime Staatsrath, Schloßhauptmann, Director des Lehnwesens, ¬
Hauptmann von Ruppin und Bellin" Ludwig von Printzen,
nächst ihm eine Reihe von Kammerherren, Kammerjunkern und Kammerpagen, ¬
meist Officiere, bis herunter zu den niedern Hofdienern.
An der Spitze der zweiten Abtheilung „Collegia und Aemter
steht der „Geheime Staatsrath" mit 13 und weiter der „Geheime
Kriegsrath" mit 4 Mitgliedern*). Die Mitglieder des Staatsraths ¬
führen sämmtlich den Titel „Wirklicher Geheimer Staatsrath"
die des Kriegsraths „Wirklicher Geheimer Kriegsrath". An der
Spitze des Staatsraths steht Freiherr von Spanheim „abwesend
als Ambassadeur in Engelland". Außer ihm sind noch sieben
Staatsrathsmitglieder als abwesend aufgeführt, darunter der Gesandte ¬
im Haag, der Gouverneur von Pillau, der Kanzler des
Herzogthums Magdeburg (Bartholomäus von Danckelmann), der
Gesandte am Reichstag zu Regensburg. Die in Berlin seßhaften
fünf Mitglieder des Staatsraths sind: 1. der Generalcommissarius,
Staats- und Kriegsrath, Präsident des Consistoriums, Director des
Joachimsthal'schen Gymnasiums Daniel Ludolph Freiherr von
Danckelmann, 2. der Generaldirector der Chargenkasse, Staatsund ¬
Kriegsrath, Präsident des Fürstenthums Minden Rütger von
Ilgen, 3. der bereits unter dem Hofstaat genannte Wirkliche Geheime ¬
Staatsrath von Printzen, 4. der Requêten=Meister Staatsrath ¬
Friedrich von Hamrath, 5. der Präsident des Oberappellationsgerichts ¬
und französischen Ober-Consistorii Christian Friedrich
Freiherr von Bartholdi.
Danach war der Titel Minister für die Mitglieder des Geheimen ¬
Staatsrathes im Jahre 1708 noch nicht üblich; nur der
Chef des gesammten Hofstaats führte den Titel „erster Staatsminister" ¬
Die Geschäfte, welche dem spätern Justizdepartement anheim
fielen, theilten sich unter die geheimen Staatsräthe Danckelmann,
*) Adreßkalender von 1708 S. 28.