Verrede.
selbst vorbehalte, sewol über diese als andere in vorhergehenden Theilen
gedruckte Pieces meine Observationes kuͤnfftighin, wann ich meinen Mulen -
besser als Zeithero abwarten kan, mitzutheilen, anbey aus eben dieser
Ursache hiemit nochmahls ersuche, daß man mich biß dahin mit ungleichen
Urtheilen verschone, allenfalls aber mir zu meiner etwa noͤthigen Verantwortung, -
eine kleine Frist verstatte.
II. Ist ein wohlgesetztes Bedencken, dem ich eine kleine Observation
vorgesetzet habe. Hier erinnere ich nur, daß der Welt-beruͤhmte Herr gebeime -
Rath BOEHMER in seinem Jure Ecclef. gleiches Sentiment hege. -
Jn dem Vorbericht zu sodannen Bedencken ist lin. 4. ein mercklicher
Truck=Fehler zu verbessern, da es an statt unmoralifirtesten, heissen muß:
und moralisirtesten.
III. Diese Gedancken sind schon von verschiedenen Jahren von mir
entworffen, und nachhero An. 1728. dem zu Augspurg in Quarto gedruckten, -
so betitulten Schelmen= und Diebs=Handeln, statt einer Vorrede
vorgedruckt worden. Weilen aber dieser Tractat mehr zum Nutzen und
Gebrauch solcher Beamten, Schultheissen etc. welche keine Studia haben,
als vor die gelehrte Welt geschrieben worden; so habe ich selbige meinen
gegenwärtigen Amoenitatibus um deswillen mit einverleibet, weil sie mit
dem vorhergehenden Bedencken, in ein und andern vielen Rapport haben.
Sonsten habe darinnen nichts geändert, sondern alles gelassen, wie ich es
ehemahls geschrieben hatte.
IV. Jst ein curieuses Bedencken eines noch lebenden und sehr gelehrten -
Jurisconsulti, welches viel besonders in sich enthält. Zu dem was
V. Von der Rudolphinischen Theilung, dem Ursprung der Ober¬Pfaltz -
etc. sonderlich §. 5. angeführet ist, kan auch noch GUNDLING
in Otiis P. 1. allwo er ex instituto von der Ober=Pfaltz gehandelt, nachgesehen -
werden.
VI. Diese Observation von Molungen, Mund=Recht soll zu anderer -
Zeit weiter aus gefüͤhret werden.
VII. Jn denen Historischen Nachrichten von der Reichs=Stadt -
Wimpffen, bin ich auf verschiedene Anmerckungen gefallen, welche -
denen Liebhabern der Historie nicht unangenehm seyn werden. Von
denen alten Römischen Vallis, welche ich §. 3. illustriret habe, hat jüngsthin. -
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Vorage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
Prelsich