Object : Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechts-Pflege ([3.F.] Bd. 17 = Jg. 1841, Bd. 4 (1841))

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nem  Aeußern,  anscheinend  in  Folge  der  Krankheit,  sich  sehr  verändert -
  habe.»
Hierauf  erwiederte  Kles:  «wenn  er  sich  auch  verändert  hat.
so  glaube  ich  doch  denselben  in  seinem  Gange  und  Wesen  wieder
zu  erkennen,  da  ich  ganz  nahe  vor  demselben  gestanden:)
Ob  ich  ihn  vor  dem  Vorfalle  jemals  gesehen  habe,  kann  ich  nicht
mit  Bestimmtheit  sagen.  Indessen  scheinen  mir  zwei")  meiner
Reisebegleitung  am  ersten  Weinachtsfeiertage  einige  Aehnlichkeit
mit  dem  Räuber  zu  haben.»  —  Nachdem  er  hierauf  den  schon
am  30.  Dec.  1834  erwähnten  Mann  im  Mantel  noch  einmal  erwahnt, -
  bringt  er  jetzt  auf  bedenkliche  Weise  eine  ganz  neue  Person -
  auf  das  Tapet.  In  Serbitz  (zwei  Stunden  von  Altenburg)
habe  sich  ein  Mensch,  der  sich  gegen  ihn  für  einen  Schuhmachergesellen -
  aus  Borna,  der  sein  Mädchen  in  Altenburg  besuchen
wolle,  ausgegeben,  zu  ihm  auf  den  Bock  gesetzt,  derselbe  sei  ohne
Mantel  mit  einem  blauen  Rocke,  hellen  graulichen  Tuchhosen
und  einem  Hut  bekleidet  gewesen,  habe  auch  schwärzliche  Haare
gehabt.
Am  23.  Dec.  hatte  Kles  (S.  278)  versichert,  daß  er  Niemandem
auf  seiner  Reise  von  Leipzig  nach  Altenburg  gesagt,  wohin  er  wolle
und  wie  er  seine  Tour  einrichte  —  jetzt  sagt  er  aber,  daß  er  diesem -
  Bornaischen  Schuhmachergesellen  und  der  Magd  in  Stadt
Plauen  gesagt  habe,  daß  er  den  andern  Tag  um  5  Uhr  oder
noch  eher  nach  Ronneburg  gehen  würde.  Dieser  Reisegesellschafter
habe  auch  seine  Uhr  gesehen,  nicht  aber  sein  Geld.
Am  30.  Dec.  sagt  Kles,  wie  schon  (S.  284)  angeführt,  wegen -
  des  Messers:  a  Jch  weiß  nur  anzugeben,  daß  es  ein  Messer
mit  kurzer  blanker  Klinge  war.»  —  Am  24.  Juli  1835  meint
er  aber:  der  könne  über  das  Messer,  das  der  Räuber  in  der
Hand  gehabt,  nur  soviel  sagen,  daß  es  ein  Messer  mit  einer
blanken  breiten  Klinge  ohne  Spitze  gewesen,  so  daß  es  recht
gut  das  ihm  vorgezeigte  Barbiermesser  gewesen  sein  könne.»
Jetzt,  ein  halbes  Jahr  darnach,  nachdem  er  schon  beschworen,
daß  die  fragliche  Uhr  ihm  als  sein  Eigenthum  geraubt  worden
sei,  veranlaßt  man  ihn  auch  endlich,  sich  über  den  Erwerb  und
den  fortdauernden  Besitz  der  fraglichen  Uhr  zu  erklären  und  dieß=*) -
  Nach  den  Voraeten  hat  Kles  vor  dem  Räuber  nur  gelegen  und  dieser
vor  ihm,  dem  Liegenden,  gestanden.
*)  Vergl.  S.  284.
Voag
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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