Volltext : Adler, Georg: Basels Sozialpolitik in neuester Zeit

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lassen,  ihm  nur  der  Gedanke  einer  Krankenkasse  unter
Mitwirkung  der  Arbeitgeber  lebensfähig  erscheine.  Schlägt
man  diesen  Weg  ein,  so  ist  damit  sehr  genau  die  Linie
vorgezeichnet,  bis  zu  welcher  man  den  Versicherungszwang
ausdehnen  kann.  Man  muss  demnach  alle  nicht  in  einem
ständigen  Verhältnis  zu  Arbeitgebern  und  Dienstherren  stehenden ¬
  Personen  von  dem  Versicherungszwang  ausschliessen,
so  dass  von  ihm  nur  die  bei  Basler  Einwohnern  in  Dienst
oder  Arbeit  stehenden  Personen,  (Dienstboten,  Gewerbegehilfen ¬
  und  Fabrikarbeiter)  betroffen  werden.
Zu  erwähnen  sind  hier  noch  diejenigen  Arbeiter,  die,
obgleich  ausserhalb  Basels  wohnend,  dennoch  regelmässig
zur  Arbeit  in  die  Stadt  kommen  und  zu  deren  Arbeitsherren
in  einem  ständigen  Vertragsverhältnis  stehen.  Auch  sie
pflegen  die  Basler  Heil-  und  Unterstützungsanstalten  zu  benutzen. ¬
  Da  ihre  Zahl  gross  ist,  so  wäre  es  vielleicht  recht
wünschenswert,  auch  sie  dem  Versicherungszwang  zu  unterstellen. ¬
  Doch  würden  sich  dann  sowohl  wegen  der  schwierigen ¬
  Kontrolle  über  auswärts  wohnende  Kassenmitglieder,
als  auch  wegen  der  Benutzung  fremder  Aerzte  und  Apotheken ¬
  mancherlei  Schwierigkeiten  ergeben,  so  dass  Miaskowski ¬
  diesen  Punkt  der  Regierung  zur  Erledigung  durch
eine  Spezialverordnung  zuweist.
Soll  nun  der  hier  vorgesehene  Kassenzwang  zur  Versicherung ¬
  bei  einer  bestimmten  Kasse  führen,  also
zum  System  der  Zwangskasse,  oder  soll  es  den  Versicherungspflichtigen ¬
  freistehen,  sich  bei  einer  der  bereits
bestehenden  oder  neu  zu  gründenden  Kassen  zu  versichern?
Eine  grosse  Zwangskasse  böte  natürlich  gewisse  Vorteile. ¬
  Da  ihre  Mitgliederzahl  sich  mit  der  Zahl  der  versicherungspflichtigen ¬
  Bevölkerung  deckt,  so  gewährt  sie  vorausgesetzt, -
  dass  die  Beiträge  im  Verhältnisse  zu  den
Leistungen  stehen  —  durch  ihre  breite  Basis  dem  Versicherten ¬
  eine  grosse  Sicherheit.  Auch  ist  in  Verbindung  mit
            
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