Volltext : [Lib. XI] (11)

Hitzig,  Annalen  der  deutschen
18
tät  und  zum  Theil  als  unwahre  Behauptung  bey  practischen -
  Schriftstellern  kennen  gelernt  haben,  dals  nämlich -
  das  freiwillige  Erbieten  einer  Person,  den  zum  Tode -
  Verurtheilten  zu  heirathen,  diesem  das  Leben  retten -
  könne,  worauf  begreiflicher  Weise  nicht  Rücksicht
genommen  werden  konnte,  Besondere  Auszeichnung
verdienen,  nach  Inhalt  und  der  Darstellung,  die  beiden
dänischen  Mittheilungen:  Der  Mörder  Claus  Dau
von  Hrn.  Carl  v.  Schirach  (S.  127  ff.),  und  J.  G.
Heller,  Brandstifter  aus  Brodneid  —  von  Herrn  J.  F.
Burmester,  Diaconus  und  Garnisonprediger  zu  Ratzeburg -
  (S.  140  ff.  und  zehntes  Heft  S.  282  ff.).  Wir
haben  andere  Veranlassungen  benuzt,  um  einige  Ansichten -
  über  die  Behandlung  der  Sträflinge  in  sittlichreligiöser -
  Hinsicht,  niederzulegen  *),  und  finden  Vieles -
  in  der  vorliegenden  Abhandlung  bestätigt.  „Wohin
der  Mangel  einer  religiösen  Grundlage;  und  einer  gehörigen -
  Ausbildung  in  dieser  Beziehung  führen  könne,
selbst  bey  übrigens  vorhandenen  Anlagen  zum  s.  g.
Guten,  sehen  wir  nur  zu  oft;  dieser  Fall  bietet  auch
noch  die  übeln  Folgen  einer  falschen  vorurtheilsvollen,
angeblich  religiösen  Ansicht  dar,  durch  welche  ein  Verbrecher -
  die  Schrift  willkührlich  auslegt,  um  sich  vor
andern  und  sich  selbst,  gleichsam  sein  Inneres  enträthselnd, -
  zu  rechtfertigen.  Man  wird  mit  Theilnahme  von
den  gelungenen  Bemühungen  des  Berichterstatters  Renntniss -
  nehmen,  den  rechten  Sinn  und  die  Zuversicht  in
einem  verwahrloseten  und  verhärteten,  dann  sich  selbst
*)  Vgl.  diese  Jahrbücher  Bd.  X.  Heft  3.  S.  267.  und  Bd.XII.
Heft  2.  S.  151  ff.
ae
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlir
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer