Volltext : Schroeder, Eduard August: ¬Das Recht im Irrenwesen kritisch, systematisch und kodifiziert

fühl,  dass  das  gute  Recht  mit  Füssen  getreten  werden  kann,  ohne
dass  es  dagegen  eine  Hilfe  gibt.»
Für  den  unter  dem  Verdachte  der  Geisteskrankheit  zu  einer
Freiheitsstrafe  und  den  damit  verbundenen  üblen  Folgen  Verurteilten
gibt  es  keine  Hilfe:  jede  Beschwerdeerhebung  war  noch  immer  erfolglos! -

Oder  sollte  jemand  die  Ansicht  haben,  welche  die  französische
Regierung  hatte,  als  sie  sagte,  dass  von  den  in  einer  Reihe  von
Jahren  erhobenen  Beschwerden  dieser  Art  alle  sich  als  unbegründet
erwiesen  haben?  sollte  jemand  glauben,  dass  auf  dem  Gebiete  des
Irrenrechtes  noch  niemals  gefehlt  wurde?
Wer  wagt  es,  der  denkenden  Menschheit  diese  Unwahrheit  glauben
zu  machen?  Gab  es  nicht  zu  allen  Zeiten  Justizmorde  dort,  wo  das
Verfahren  möglichst  gewissenhaft  eingerichtet  war  und  gewissenhaft
gehandhabt  wurde?  Sind  Menschen  nicht  fehlbar?  Ist  die  Medizin
eine  Wissenschaft  von  unwandelbaren  Wahrheiten?  Nein,  das  Irrenrecht ¬
  hat  bestimmt  eine  Menge  Opfer  gefordert,  und  das  Erschrickliche ¬
  daran  ist  eben  das,  dass  kein  einziger  Fall  bckannt  ist,  in
welchem  eines  dieser  Opfer  rehabilitiert  worden  wäre.
Diese  Einsicht,  so  nahe  sie  liegt,  ist  durch  den  Einfluss  des
ärztlichen  Standes  lange  unterdrückt  und  mit  Erfolg  niedergehalten
worden,  bis  endlich  Gambetta  dadurch,  dass  er  die  rechtsfreundliche
Vertretung  eines  Opfers  des  heutigen  Irrenrechtes  übernahm,  alle
seine  Bemühungen  jedoch  erfolglos  sah,  mit  seinem  in  meiner  Vorrede ¬
  skizzirten  Gesetzesvorschlage  hervortrat.  Die  für  Frankreich  so
bedeutungsvolle  Zeit  des  Krieges  1870  und  1871  hat  dem  Entwurfe
nicht  die  Gesetzeskraft  verschaffen  können,  auch  war  das  Feld  für  die
neue  Rechtsanschauung  nicht  genügend  vorbereitet  gewesen.  Nach
dem  Kriege  aber  gab  es  für  die  Nation  so  vielerlei  zu  thun  und
anzustreben,  dass  Gambettas  Reformvorschlag  wenigstens  im  grossen
Publikum  vergessen  wurde.  Im  Stillen  arbeiteten  die  Arzte  gegen
Gambettas  Ideen,  und  so  starb  der  grosse  Mann,  ohne  diese  wichtige ¬
  Aufgabe  seines  Lebens  erfüllt  gesehen  zu  haben.
Die  Beschwerdeführung  ist  nicht  allein  stets  erfolglos;  in  den
meisten  berechtigten  Fällen  unterbleibt  sie  ganz.
Welche  Gründe  sind  es,  die  den  unter  dem  Titel  der  Geisteskrankheit -
  ungerechtfertigt  seiner  Freiheit  Beraubten  veranlassen,  eine
Beschwerde  überhaupt  nicht  zu  erheben?  —  1.  Die  Einschüchterung
des  Betroffenen,  der  davor  fürchtet,  abermals  in  eine  Anstalt  ge¬
            
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