4.5.
Leitfaden für die Revision der Geschäfte bei den preußischen Amts- und Landgerichten, von Oberlandesgerichtsrath Daubenspeck. Berlin, 1884. Vahlen
4.6.
Die Strafrechtspflege des Schöffenstuhls zu Aachen seit dem Jahre 1657. Aus dem Nachlasse des Referendars Karl Oppenhoff, herausgeg. von Theod. Franz Oppenhoff. Besonderer Abdruck aus der Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins. Bd. VI. Aachen, 1884. Druck von J. J. Braufort (J. N. Palm)
Literarische Anzeigen.
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stens Milleidsgründe sind, die in Wahrheit verwirkte Strafe zu
beseitigen (vgl. insbesondere den Fall S. 56 fg., wo geständlich
versuchter Meuchelmord, aus ganz klaren Motiven, vorlag und
schwere körperliche Beschädigung angenommen wurde; ferner
S. 43 fg.. S. 53 fg.).
Leitfaden für die Revision der Geschäfte bei den preußischen Amts-
und Landgerichten, von Oberlandesgerichtsrath Daubenspeck.
Berlin, 1884. Bahlen, S. XU. 302.
Ein ungemein fleißiges und sorgsam gearbeitetes Werk, welches
dem Revisor eine in das kleinste Detail sich vertiefende Anleitung
zur Revision gewährt, zugleich aber auch wegen dieses Details
wieder einen großen Apparat dem Revisor aufnöthigt. Bei dem
Revisor muß die Kenntniß der Gesetze und Verordnungen, welche
bei der Revision in Bezug auf den materiellen Inhalt der zu
revidirenden Gerichtsthätigkeit im Allgemeinen und im Besondern
so vollständig und erschöpfend vorhanden sein, daß er in dieser
Beziehung keiner weiteren Anleitung, auch nicht einmal — um
so zu sagen — einer Auffrischung des Gedächtnisses bedarf; — wir
meinen, daß es hauptsächlich auf die auf die Geschäftsordnung über-
haupt und auf die einzelnen Geschäftsbräuchen bezüglichen In-
structionen, Regulative, auf das Tabellen-, Registranden-, Acten-
repetitorien-Wesen ankommt, welche in geordneter und übersicht-
licher Zusammenstellung dem Revisor einen gewünschten Anhalt
darbieten, so daß er mit einem solchen Leitfaden nicht in der
Uebersicht durch die das materielle Recht betreffenden Bestim-
mungen gestört und unterbrochen wird. Das vorliegende Werk
geht über diesen Standpunct hinaus und beeinträchtigt hierdurch
seine Brauchbarkeit. R.
6.
Tie Strafrechtspflege des Schöffenstuhls zu Aachen seit dem
Jahre 1657. Aus dem Nachlasse des Referendars Karl
Lppenhoff, herausgeg. von Theod. Franz Oppenhofs.
Besonderer Abdruck aus der Zeitschrift des Aachener Ge-
schichtsvereins. Bd. VI. Aachen, 1884. Druck von I. I.
Braufort (I. N. Palm). S. 64.
Die Schrift bietet eine interessante Darstellung der Straf-
rechtspflege des Schöffenstuhls zu Aachen auf Grund eines im
Besitze des Landgerichts zu Aachen befindlichen Manuscripts,
welches den Titel führt: „Protocollum scabinatus Sententiarum