127
Kersovanni: üb. den Stämpel.
engster Bedeutung des Wortes, welche Rechtsgeschäfte enthalten, keineswegs -
aber bei jenen auf Parteieingaben und Gesuche an öffentliche Behörden, -
Aemter und Obrigkeiten durchgeführt werden könne.
b) Anwendung dieses Grundsatzes auf den Fall der Rede.
Bringt man den aufgestellten Grundsatz auf jene Parteieingaben in
Anwendung, worin die Bewilligung der Einverleibung oder Pränotirung
und rücksichtlich Superpränotirung oder Löschung einzelnweise oder zusammen -
und zwar:
a) entweder einer einzelnen Urkunde und rücksichtlich des darin auson -
gefertigten Rechtsgeschäftes auf mehrere Realitäten oder Satzposten, oder
b) mehrerer Urkunden und rücksichtlich Rechtsgeschäfte auf eine und
dieselbe oder auf verschiedene Realitäten oder Satzposten begehrt wird, so
ergibt sich, daß die festgesetzte Gebühr so vielmal zu entrichten und dieß
entweder mittelst Aufdrückung eben so vieler einzelner Stämpel oder
aber des alle einzelnen Gebühren umfassenden Gesammtstämpels auf dem
ersten Bogen der Eingabe ersichtlich zu machen komme, als es Grundbuchsacte -
gibt, welche erwirkt werden wollen, somit als entweder die
Anzahl der zu verbüchernden Urkunden, oder aber der Realitäten oder
Sätze ist, auf welche die Verbücherung einer Urkunde erwirkt werden will.
Denn jede einzelne Grundbuchshandlung ist ein für sich bestehender,
selbstständiger Act, dessen Ansuchen schon an und für sich, noch mehr
aber dessen wirkliche Vornahme eine abgesonderte Verhandlung veranlaßt,
und sohin der Staatsverwaltung einen abgesonderten Aufwand theils an
Arbeitskräften, theils an Materialien verursacht, so wie auch diese die
Haftung für die Richtigkeit eines jeden einzelnen derlei Grundbuchsactes
übernimmt, mögen in dem Falle, wo es sich um deren mehrere handelt,
dieselben entweder in eben so vielen abgesonderten, zu gleicher oder ungleicher -
Zeit eingebrachten Gesuchen, oder aber in einem und demselben Gesuche
begehrt werden, und mögen sie im letzteren Falle entweder darin bestehen,
daß eine Urkunde und rücksichtlich Rechtsgeschäft auf mehrere Realitäten
oder Satzposten derselben Partei, oder daß mehrere Urkunden rücksichtlich
Rechtsgeschäfte derselben Partei auf eine und die nämliche oder aber auf
verschiedene Realitäten oder Satzposten deßgleichen derselben Partei zu
verbüchern sind.
Nachdem nun diesem gemäß derjenige, welcher in Einem Gesuche
Max-Planck-Institut für