Volltext : ¬Die sociale Lage der Fabrikarbeiter in Mannheim und dessen nächster Umgebung

Die  Arbeitsstätten.
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hang  in  obigem  Sinne,  auch  bei  weitgehender  Kürze,  besonders  dort  nicht
zu  erreichen  wäre,  wo  ein  Industriezweig  nur  durch  eine  einzelne  Anlage
oder  eine  kleine  Zahl  derselben  vertreten  ist.  Es  werden  daher  nachfolgend ¬
  die  einzelnen  Einrichtungen  nicht  in  dem  Zusammenhange,  in
welchem  sie  in  den  einzelnen  Fabriken  stehen,  sondern  unter  dem  Gesichtspunkte ¬
  ihres  Einflusses  auf  das  sociale  Befinden  der  Arbeiter  nach  den
verschiedenen  Richtungen  zu  besprechen  sein.
Eine  solche  Darstellung  ist  nicht  nur  deßwegen  von  Bedeutung,
weil  ihr  Ergebniß  ein  wichtiger  Faktor  für  die  Beurtheilung  der  gesammten
Lage  der  betreffenden  Arbeiterbevölkerung  ist,  sondern  weil  sie  für  ein
zwisses  Gebiet  auch  Zeugniß  ablegt  von  dem  Zustand  und  den  Fortschritten ¬
  der  Kultur.  Sie  liefert  einen  Beitrag  zur  Beantwortung  der
Frage,  wie  die  Arbeitgeber  ihr  Verhältniß  zu  den  Arbeitern  auffassen.
Je  mehr  die  Einrichtungen  der  Arbeitsstätten  und  die  zur  Fernhaltung
oder  Minderung  der  dem  Arbeitsprozesse  anhaftenden  Schädigungen
getroffenen  Vorkehrungen  Rücksicht  nehmen  auf  das  Wohlbefinden
und  die  thunlichste  Sicherung  des  Lebens  und  der  Gesundheit  der
Arbeiter,  desto  mehr  ist  man  berechtigt  zu  sagen,  daß  die  letzteren  von
den  Arbeitgebern  mehr  und  mehr  als  ein  selbständiger  und  in  gewissem
Sinne  gleich  berechtigter  Faktor  der  nationalen  Produktion  und  nicht  nur
als  Produktionsmittel  zum  Zwecke  ihrer  Besitzvermehrung  angesehen
werden.  Es  kann  hiergegen  nicht  eingewendet  werden,  daß  die  Verbesserungen ¬
  dieser  Art  hervorgerufen  werden  durch  die  Gesetzgebung
sowie  durch  die  Thätigkeit  der  Aufsichtsbehörden  und  der  Berufsgenossenschaften. ¬
  Wo  Verbesserungen  nur  diesen  Ursachen  und  einer
von  Außen  herantretenden  Einwirkung  ihre  Entstehung  verdanken,  sind
sie  in  den  meisten  Fällen  unvollständig  und  ungenügend,  weil  die
gesetzlichen  Vorschriften  zu  allgemein  sind  und  auch  künftig  wohl  niemals
so  eingehend  werden  sein  können,  um  eine  für  alle  Fälle  gültige  Norm
zu  sein,  und  weil  die  von  Außen  herantretenden  Einwirkungen  und  Anordnungen ¬
  höchstens  das  zu  erreichende  Ziel  unter  Bezeichnung  der  zur
reichung  desselben  zur  Auswahl  stehenden  Mittel  angeben  können,  sich
aber  naturgemäß  des  Eingreifens  im  Detail  enthalten  müssen,  und
namentlich  auch  den  einzelnen  Anlagen  in  der  Wahl  der  anzuwendenden
Mittel  möglichste  Freiheit  lassen  müssen.  Widerwillige  Arbeitgeber  haben
es  stets  in  der  Hand  sich  mit  den  an  sie  gestellten  Anforderungen  mehr
äußerlich  abzufinden,  ohne  daß  der  geschaffene  Zustand  eine  Handhabe
zu  weiterem  Einschreiten  bietet.  Wo  daher  die  getroffenen  Einrichtungen
den  Stempel  des  Vollkommenen  oder  nur  des  Genügenden  tragen,  ist
dies  zugleich  ein  Beweis  dafür,  daß  nicht  die  äußere  Einwirkung,  sondern
            
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