Die Arbeitsstätten.
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hang in obigem Sinne, auch bei weitgehender Kürze, besonders dort nicht
zu erreichen wäre, wo ein Industriezweig nur durch eine einzelne Anlage
oder eine kleine Zahl derselben vertreten ist. Es werden daher nachfolgend ¬
die einzelnen Einrichtungen nicht in dem Zusammenhange, in
welchem sie in den einzelnen Fabriken stehen, sondern unter dem Gesichtspunkte ¬
ihres Einflusses auf das sociale Befinden der Arbeiter nach den
verschiedenen Richtungen zu besprechen sein.
Eine solche Darstellung ist nicht nur deßwegen von Bedeutung,
weil ihr Ergebniß ein wichtiger Faktor für die Beurtheilung der gesammten
Lage der betreffenden Arbeiterbevölkerung ist, sondern weil sie für ein
zwisses Gebiet auch Zeugniß ablegt von dem Zustand und den Fortschritten ¬
der Kultur. Sie liefert einen Beitrag zur Beantwortung der
Frage, wie die Arbeitgeber ihr Verhältniß zu den Arbeitern auffassen.
Je mehr die Einrichtungen der Arbeitsstätten und die zur Fernhaltung
oder Minderung der dem Arbeitsprozesse anhaftenden Schädigungen
getroffenen Vorkehrungen Rücksicht nehmen auf das Wohlbefinden
und die thunlichste Sicherung des Lebens und der Gesundheit der
Arbeiter, desto mehr ist man berechtigt zu sagen, daß die letzteren von
den Arbeitgebern mehr und mehr als ein selbständiger und in gewissem
Sinne gleich berechtigter Faktor der nationalen Produktion und nicht nur
als Produktionsmittel zum Zwecke ihrer Besitzvermehrung angesehen
werden. Es kann hiergegen nicht eingewendet werden, daß die Verbesserungen ¬
dieser Art hervorgerufen werden durch die Gesetzgebung
sowie durch die Thätigkeit der Aufsichtsbehörden und der Berufsgenossenschaften. ¬
Wo Verbesserungen nur diesen Ursachen und einer
von Außen herantretenden Einwirkung ihre Entstehung verdanken, sind
sie in den meisten Fällen unvollständig und ungenügend, weil die
gesetzlichen Vorschriften zu allgemein sind und auch künftig wohl niemals
so eingehend werden sein können, um eine für alle Fälle gültige Norm
zu sein, und weil die von Außen herantretenden Einwirkungen und Anordnungen ¬
höchstens das zu erreichende Ziel unter Bezeichnung der zur
reichung desselben zur Auswahl stehenden Mittel angeben können, sich
aber naturgemäß des Eingreifens im Detail enthalten müssen, und
namentlich auch den einzelnen Anlagen in der Wahl der anzuwendenden
Mittel möglichste Freiheit lassen müssen. Widerwillige Arbeitgeber haben
es stets in der Hand sich mit den an sie gestellten Anforderungen mehr
äußerlich abzufinden, ohne daß der geschaffene Zustand eine Handhabe
zu weiterem Einschreiten bietet. Wo daher die getroffenen Einrichtungen
den Stempel des Vollkommenen oder nur des Genügenden tragen, ist
dies zugleich ein Beweis dafür, daß nicht die äußere Einwirkung, sondern