fullscreen : Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde (Jg. 1838, Bd. 3 (1838))

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Anz.  üb.:  Mittermaier's  Strafzurechn.  b.  Geisteskrankh.
in  dem  von  mir  neu  und  originell  Gedachten  etwas  Gutes  gedacht  und
gesagt,  so  darf  ich  auch  von  der  Mit=  und  Nachwelt,  hoffen,  daß  man
über  das  gesagte  Gute  mich  auch  für  die  Zukunft  nicht  ganz  vergessen
werde.
Zur  Beruhigung  hierüber  erlaube  ich  mir  dem  Herrn  Verfasser  folgendes -
  zu  erzählen:  Ich  trat  vor  nicht  langer  Zeit  in  das  Zimmer  eines
Geistlichen,  und  fand  ihn  ganz  verlieft  in  einem  dicken  Buche  lesend.
Voll  Feuer  ging  er  auf  mich  zu  und  sagte:  Kennen  Sie  das  Werk,
das  müssen  Sie  lesen,  und  bedachtsam  lesen,  das  ist  ein  Mann,  den
möchte  ich  kennen!  —  Es  war  das  hier  besprochene  Werk.  War  es
damahls  nicht  erlaubt,  den  Schleyer  der  Anonymität  zu  lüften?
Fränzl.
Ausländische  Literatur.
De  principio  imputationis  alienationum  mentis  in  jure  criminali -
  recte  constituendo.  Disserit  C.  J.  Mittermaier, -
  J.  U.  D.  Magn.  Duc.  Badar.  a  Consil.  int.  professor -
  publ.  ord.  praefect.  ordin.  leon.  Zaring.  Heidelbergae -
  1838,  typis  Augusti  Osswald,  Universitatis  Bibliopolae -
  (in  4to,  62  pag.).
Der  berühmte  Verfasser  dieser  geistvollen  Monographie  hat  seine
Grundansichten  über  den  Einfluß  der  Seelenstörungen  auf  die  strafrechtliche -
  Imputation,  so  wie  über  manche  andere  damit  zusammenhängende -
  Frage,  früher  schon  in  drey  besonderen  Abhandlungen  1),  und
zum  Theile  auch  in  der  durch  ihn  besorgten  zwölften  Ausgabe  des  bekannten -
  Feuerbach'schen  Lehrbuches,  Gießen  1836,  §.  90,  a.  2)  entwickelt; -
  die  gegenwärtige  Abhandlung,  von  welcher  bereits  eine  auszugsweise -
  deutsche  Uebersetzung  in  den  rüstig  fortschreitenden  Annalen
der  deutschen  und  ausländischen  Criminal=Rechtspflege  (4.  Bd.,  Altenburg -
  1838,  S.  379  bis  399)  von  Demme  und  Klunge  3)  enthalten
ist,  bekundet  nicht  nur  allenthalben  die  Fortschritte  der  Wissenschaft
und  Erfahrung  im  Allgemeinen  über  diesen  hochwichtigen  Gegenstand,
sondern  insbesondere  auch  den  hohen  Ernst,  mit  welchem  der  Herr  Verfasser -
  dieser  Abhandlung  jenen  Fortschritten  folgt,  den  tiefen  Geist,  mit
1)  De  alienationibus  mentis  quatenus  ad  jus  criminale  spectant.
Heidelb.  1825;  auch  in  dieser  Zeitschrift  angezeigt  von  Wagner,
Jahrgang  1827,  3.  Bd.,  S.  105  bis  107;  ferner  in  Hitzig's  Zeitschrift -
  für  die  Criminal=Rechtspflege  in  den  preußischen  Staaten,  2.  Bo.
1826,  S.  235  bis  261;  endlich  im  Archiv  des  Criminalrechts,  neue
Folge,  Jahrgang  1835,  S.  93  bis  121.
Angezeigt  in  dieser  Zeitschrift  durch  Kitka,  Jahrgang  1836,  3.  Bd.,
S.  342  bis  347.
)  Auch  von  dieser  seit  1837  an  die  Stelle  der  bekannten  Hitzig'schen  Annalen -
  getretenen,  und  mit  ungewöhnlicher  Thätigkeit  redigirten  Zeitschrift
wird  man  alsbald  in  diesen  Blättern  umfassenderen  Bericht  geben.
Max-Planck-Institut  für
            
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