in italianischen Angelegenheiten. 179
Dies geschah seit der Leopoldinischen Vicariatsbestätigung -
nach einem Verfluß von 90. Jahren -
das erstemal wieder im J. 1786, und warscheinlich -
würde es auch hier nicht geschehen seyn, wenn
nicht ein Jmmedietätsstreit mit dem benachbarten
Grosherzog die Grafen gewissermassen genöthigt
hätte, die ursprüngliche Beschaffenheit ihrer Hoheitsrechte -
durch eine feyerliche Urkunde in frisches -
Angedenken zu bringen. Das unterm
16. Jänner 1786. eingekommene gräfliche Bestätigungs=Gesuch -
wurde Kaiserl. Majestät mit =telst -
eines am 11. Jun. 1787. beschlossenen
Reichshofraths=Gutachtens vorgelegt, und am= | |
16. Oct. erfolgte hierauf die K. allerhöchste Entschliessung, -
vermöge welcher für die Grafen eine
förmliche Renovations= und Konfirmations=Ur= | |
kunde ausgefertigt wurde. Jch habe dieselbe
als Beylage dieses Abschnitts abdrucken lassen,
da ich vermuthe, daß ihre Mittheilang dem
Staatsrechtsliebhaber willkommen seyn dürfte.
3.) Erbfolgestreitigkeiten wegen des
Lehens Vergagni.
Wegen des Reichslehens Vergagni sind bey
dem K. Reichshofrath zweyerley Erbfolgestreitig=M -
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keiten
Max-Planck-Institut für