Volltext : Lib. VI (6)

in  italianischen  Angelegenheiten.  179
Dies  geschah  seit  der  Leopoldinischen  Vicariatsbestätigung -
  nach  einem  Verfluß  von  90.  Jahren -
  das  erstemal  wieder  im  J.  1786,  und  warscheinlich -
  würde  es  auch  hier  nicht  geschehen  seyn,  wenn
nicht  ein  Jmmedietätsstreit  mit  dem  benachbarten
Grosherzog  die  Grafen  gewissermassen  genöthigt
hätte,  die  ursprüngliche  Beschaffenheit  ihrer  Hoheitsrechte -
  durch  eine  feyerliche  Urkunde  in  frisches -
  Angedenken  zu  bringen.  Das  unterm
16.  Jänner  1786.  eingekommene  gräfliche  Bestätigungs=Gesuch -
  wurde  Kaiserl.  Majestät  mit  =telst -
  eines  am  11.  Jun.  1787.  beschlossenen
Reichshofraths=Gutachtens  vorgelegt,  und  am=  |  |
16.  Oct.  erfolgte  hierauf  die  K.  allerhöchste  Entschliessung, -
  vermöge  welcher  für  die  Grafen  eine
förmliche  Renovations=  und  Konfirmations=Ur=  |  |
kunde  ausgefertigt  wurde.  Jch  habe  dieselbe
als  Beylage  dieses  Abschnitts  abdrucken  lassen,
da  ich  vermuthe,  daß  ihre  Mittheilang  dem
Staatsrechtsliebhaber  willkommen  seyn  dürfte.
3.)  Erbfolgestreitigkeiten  wegen  des
Lehens  Vergagni.
Wegen  des  Reichslehens  Vergagni  sind  bey
dem  K.  Reichshofrath  zweyerley  Erbfolgestreitig=M -
  2
keiten
Max-Planck-Institut  für
            
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