Volltext : Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (Bd. 38 = 3.F. Bd. 2 (1896))

19.5. Eger, G., Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz vom 22. Juni 1889 mit dem Abänderungsgesetz vom 8. Juni 1891

Eger, Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz re. 503
und vollständig für die im Titel des Buchs angeführten Staaten
beigegeben. Leider hat er sich in seinen Noten auf die Erläute-
rung des Reichsrechts und der Ausführungsbestimmungen be-
schränkt und bei den landesrechtlichen Vorschriften nicht einmal
angegeben, in welchem Umfang dieselben durch das Reichsrecht
beeinflußt worden sind. Indessen hat die Zusammenstellung
des Landesrechts mit dem Reichsrecht auch so einigen Werth.
Die commentatorischen Erläuterungen sind kurz und zeugen von
Verständniß für das Bedürfniß der Praxis. Um dieses Be-
dürfniß völlig zu befriedigen, reichen sie allerdings nicht aus.
Die Commentare von Landmann und Schenkel bieten weit
mehr.
Robert Piloty.
5. Eger Georg, Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz vom 22. Juni
1889 mit dem Abänderungsgesetz vom 8. Juni 1891. Nebst einem
Anhang. 2. Auflage. Berlin, O. Liebmann, 1893. 16 V. 256 S.
Der im Gebiet des Eisenbahnrechtes ebenso unermüdlich wie
erfolgreich thätige Schriftsteller hat mit diesem kleinen Commentar
eine ganz brauchbare Taschenausgabe des Jnvaliditäts- und Alters-
versicherungsgesetzes geliefert. Die kurzen Noten, welche er dem
Text des Gesetzes beigibt, zeugen im Ganzen von Verständniß für
das nicht ganz leicht zu interpretirende Gesetz und von Bekannt-
schaft mit der einschlägigen Rechtsprechung. Die Ausgabe ist da-
her für den praktischen Gebrauch zu empfehlen. Leider sind die
Citate der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes — die
Rechtsprechung der Landesversicherungsämter ist, soviel ich sehe,
nicht berücksichtigt — und die übrige Verwaltungsrechtsprechung
nicht nach der Reger'scheu Sammlung, welche alle einschlägigen
Bescheide und Entscheidungen des Reichsversicherungsamtes ent-
hält, sondern nach den Originalsammlungen citirt. Die praktische
Handhabung der Ausgabe wird dadurch beeinträchtigt.
Bei Auslegung des § 30 kommt E. in Note 178 zu einem
Krit. Bierleijahresschrift. 3. F. Bd. II. H. 3. gg

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