Das droit d'aînesse seit der Restauration.
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und gedeiht. Le Play rühmt sogar von den Ländern der
Testierfreiheit, dass es in ihnen keine Protzenbauern gebe,
welche auf kleinere Bauern mit Verachtung herabsähen, und
dass in ihnen die Heiligkeit des Grundeigentums niemals ernstlich -
in Frage gestellt worden sei!
Le Play weist jedweden Zwang der Gesetzgebung zur
Herbeiführung der famille souche ausdrücklich ab. Es genüge -
vollkommen, dass die Gesetzgebung durch Beseitigung
der Beschränkungen der Testierfreihcit der väterlichen Gewalt -
freie Hand lasse. Jeder Vater werde von selbst zu Gunsten
eines Anerben testieren. Testiere jeder wackere Bürger, wie
er es für das angemessenste halte, so werde das so gegebene
Beispiel die Regel für alle. Auf diese Weise entständen Erbfolgesitten. ¬
Diese hätten massgebend zu sein, wo kein Testament ¬
vorliege. Regierungen, welche die individuelle Freiheit
achten, enthielten sich jedweden Eingriffes in die Erbfolge
selbst durch Festsetzung eines Intestaterbrechts. Ein gesetzliches -
Intestaterbrecht verändere die Erbfolge fast ebensosehr
wie die Zwangserbfolge.
Sollte in dieser Gegnerschaft gegen jedwedes gesetzliche
Intestaterbrecht nicht bloss die Erkenntnis zum Ausdruck ge
langen, dass es aussichtslos sein würde, für Frankreich die
Beseitigung des gleichen Intestaterbrechts zu verlangen, so
erschiene Le Play somit ebenso als Gegner der neuesten preussischen -
Anerbenrechtsgesetzgebung, wie er die Versuche des
ersten Kaiserreichs, Majorate, und der Restauration, das Erstgeburtsrecht -
und Substitutionen wiedereinzuführen, als getragen
von der Staatsraison und im Widerspruch mit dem modernen
Geiste der Freiheit verurteilt hat. Aber freilich müssen ernste
Zweifel erhoben werden, ob Le Play ein Freund der Freiheit
auch da geblieben wäre, wo ein gesetzlicher Zwang zur Einr1 ¬
führung oder Erhaltung ihm lieber gesellschaftlicher Einrichtungen ¬
Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. So zeigte er sich
auch darin als rücksichtsloser Parteigänger des Mittelalters,
dass er gegen den Zustand der Sklaven und Hörigen, wenn
sie nur ein gesichertes Brot hatten, ebensowenig einzuwenden
hatte, wie unser Justus Möser; im amerikanischen Bürgerkriege -
stand er auf seiten der sklavenhaltenden Südstaaten;