Volltext : Neigebaur, Johann Daniel Ferdinand: Handbuch zur Ausübung der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder Sammlung der den zweiten Theil der Allgem. Preuß. Gerichts-Ordnung und das Notariat erläuternden Verordnungen, nebst den dabei vorkommenden Formularen

Anhang  zu  Th.  II.
372
1)  Ich  heiße  N.,  wohne  zu  N.  auf  meinem  Schulzenhofe,  bin  48  Jahr
alt,  katholisch  und  mit  keinem  der  Interessenten  des  in  Rede  stehenden
N.  Feldes  verwandt.
2)  Ich  heiße  N.,  treihe  Ackerbau  auf  meinem  Schulzenhofe  zu  N.,  bin
45  Jahr  alt  und  verneine  alle  Generalfragen.
3)  Ich  heiße  N.,  besitze  zu  N.  einen  Schulzenhof,  der  mein  Eigenthum
ist  und  den  ich  selbst  administrire,  verneine  im  Uebrigen  ebenfalls  alle
Generalfragen,  bin  49  Jahr  alt  und  katholisch.
Nachdem  denselben  eröffnet  war,  daß  sie  ihre  Depositionen  erforderlichen
Falls  eidlich  zu  erhärten  im  Stande  seyn  müßten,  schritt  man  mit  ihnen
zur  Klarstellung  derjenigen  Positionen,  welche  zur  Ermittelung  der  zur
Theilung  stehenden  Grundstücke  rücksichtlich  deren  Reinerträge
„einmal  als  Ackerland  und  dann  als  Weide"
zu  wissen,  erforderlich  sind.  Es  wurde  dabei  vorausgesetzt,  daß  die  sammtlichen =
  Interessenten  die  vorkommenden  landwirthschaftlichen  Arbeiten  zum
Theil  selbst,  zum  Theil  durch  ihr  Gesinde  ohne  Tagelöhner  verrichten  lassen ¬
  und  daher  die  Bestellungs-  und  Gewinnungskosten  wirthschaftlich  berechnet ¬
  werden  müßten.
Nach  genauer  Berechnung  der  vorkommenden  Kosten  und  Berücksichtigung =
  der  285  Tage,  in  welchen,  nach  Abzug  der  Sonn=  und  Feiertage,
die  verschiedenen  wirthschaftlichen  Arbeiten  im  Laufe  des  Jahres  verrichtet
werden,  sind  die  nachfolgenden  Resultate  entstanden:
Gr.  Pf.
1)  der  tägliche  Arbeitspreis
—
a.  eines  Knechtes  nach  Lohn  und  Beköstigung  zu
b.  der  einer  Magd  zu
—
32
2)  die  Kosten  eines  Pferdegespanns  mit  4  Pferden  zu
—
3)  das  Aufladen,  Fahren  und  Breiten  eines  Fuders  Mist  zu
1  6
4)  das  Säen  und  die  Handarbeiten  auf  1  Morgen
5)  die  Erndtekosten  im  Winter=  und  Sommerfelde  durchschnittlich
22
per  Morgen
im  Pro6) ¬
  der  Drescherlohn  wurde,  nach  der  Angabe  der  Jnteressenten
tokolle  vom  12.  Mai  a.  c.  auf  den  16ten  Theil  der  reinen  Körner  bestimmt ¬
  und  hier  beibehalten;
Handel
7)  das  Stroh  ist  nicht  veranschlagt,  weil  damit  kein  besonderer
gegeben
getrieben  und  von  guten  Wirthen  dem  Boden  ohnehin  wieder
wird.
Berechnung.
Gr.
Rthle.
1)  Unterhalt  eines  Knechts:
9  Schfl.  Roggen  Berl.  Maaß  à  32  Gr.
—
1  —  Gerste  zu  Mehl  und  Grütze
1 -
  —  Erbsen
—
12  —  Kartoffeln  Berl.  Maaß  à  10  Gr.
—
2½  Pfd.  Fleisch  die  Woche  à  2  Gr.
9  —  Butter  und  Schmalz  à  2  Gr.
2  Schock  kleine  Käse  à  9  Pf.
8  Berl.  Metzen  Salz  à  3  Gr.
            
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