Anhang zu Th. II.
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1) Ich heiße N., wohne zu N. auf meinem Schulzenhofe, bin 48 Jahr
alt, katholisch und mit keinem der Interessenten des in Rede stehenden
N. Feldes verwandt.
2) Ich heiße N., treihe Ackerbau auf meinem Schulzenhofe zu N., bin
45 Jahr alt und verneine alle Generalfragen.
3) Ich heiße N., besitze zu N. einen Schulzenhof, der mein Eigenthum
ist und den ich selbst administrire, verneine im Uebrigen ebenfalls alle
Generalfragen, bin 49 Jahr alt und katholisch.
Nachdem denselben eröffnet war, daß sie ihre Depositionen erforderlichen
Falls eidlich zu erhärten im Stande seyn müßten, schritt man mit ihnen
zur Klarstellung derjenigen Positionen, welche zur Ermittelung der zur
Theilung stehenden Grundstücke rücksichtlich deren Reinerträge
„einmal als Ackerland und dann als Weide"
zu wissen, erforderlich sind. Es wurde dabei vorausgesetzt, daß die sammtlichen =
Interessenten die vorkommenden landwirthschaftlichen Arbeiten zum
Theil selbst, zum Theil durch ihr Gesinde ohne Tagelöhner verrichten lassen ¬
und daher die Bestellungs- und Gewinnungskosten wirthschaftlich berechnet ¬
werden müßten.
Nach genauer Berechnung der vorkommenden Kosten und Berücksichtigung =
der 285 Tage, in welchen, nach Abzug der Sonn= und Feiertage,
die verschiedenen wirthschaftlichen Arbeiten im Laufe des Jahres verrichtet
werden, sind die nachfolgenden Resultate entstanden:
Gr. Pf.
1) der tägliche Arbeitspreis
—
a. eines Knechtes nach Lohn und Beköstigung zu
b. der einer Magd zu
—
32
2) die Kosten eines Pferdegespanns mit 4 Pferden zu
—
3) das Aufladen, Fahren und Breiten eines Fuders Mist zu
1 6
4) das Säen und die Handarbeiten auf 1 Morgen
5) die Erndtekosten im Winter= und Sommerfelde durchschnittlich
22
per Morgen
im Pro6) ¬
der Drescherlohn wurde, nach der Angabe der Jnteressenten
tokolle vom 12. Mai a. c. auf den 16ten Theil der reinen Körner bestimmt ¬
und hier beibehalten;
Handel
7) das Stroh ist nicht veranschlagt, weil damit kein besonderer
gegeben
getrieben und von guten Wirthen dem Boden ohnehin wieder
wird.
Berechnung.
Gr.
Rthle.
1) Unterhalt eines Knechts:
9 Schfl. Roggen Berl. Maaß à 32 Gr.
—
1 — Gerste zu Mehl und Grütze
1 -
— Erbsen
—
12 — Kartoffeln Berl. Maaß à 10 Gr.
—
2½ Pfd. Fleisch die Woche à 2 Gr.
9 — Butter und Schmalz à 2 Gr.
2 Schock kleine Käse à 9 Pf.
8 Berl. Metzen Salz à 3 Gr.