fullscreen : Koch, Richard: Vorträge und Aufsätze hauptsächlich aus dem Handels- und Wechselrecht

Kauf  ohne  Preisabrede.
Das  in  Löhr,  Centralorgan  für  den  d.  Handelsstand  Band  III
Seite  111,  mitgetheilte  Erkenntniß  des  Handelsappellationsgerichtes
zu  Nürnberg  vom  24.  Dezember  18632)  berührt  den  Verkehr  und
die  Gerichtspraxis  in  erheblichem  Maße.  Es  ist  nicht  bloß  in  den
Gebietstheilen  des  bayerischen  Landrechts  hergebracht,  sondern  auch
bei  uns  ein  tägliches  Vorkommniß,  daß  Klagen  des  Verkäufers  auf
die  Zahlung  des  Kaufpreises  durch  die  Anführung  begründet  werden,
der  in  Rechnung  gestellte  Preis  sei  verabredet,  aber  auch  (eventuell)
angemessen,  wie  durch  namhaft  gemachte  Sachverständige  zu  erweisen. ¬
  Besonders  häufig  findet  sich  diese  Wendung  in  den  Klagen
von  Kaufleuten  im  kleinen  Verkehr  mit  den  Konsumenten  und  ist
schwerlich  in  irgend  einem  der  für  solche  Klagen  gebräuchlichen
Ebenso  gewöhnlich  ist  dieselbe  in  den
Formulare  zu  vermissen.
Klagen  der  Fabrikanten  und  Handwerker  auf  Zahlung  des  Preises
*)  Der  Entwurf  e.  Bürg.  Gesetzbuchs  hat  die  hier  erörterte,  hauptsächlich
den  Handelskauf  angehende  Frage  nicht  erledigt.  §.  461  betrifft  zwar  den  Fall,
wenn  „der  Marktpreis  als  Kaufpreis  bestimmt"  wird,  läßt  aber  offen,  ob  dies
stillschweigend  schon  dann  geschieht,  wenn  es  sich  um  marktgängige  Waaren
handelt  (s.  Mot.  II.  S.  322).  Vergl.  R.  Koch,  Geld  und  Werthpapiere,  1889,
S.  30  (Bekker  u.  Fischer,  Beiträge,  Heft  4).
2)  In  dem  angeführten  Urtheile  ist  angenommen,  daß  wenn  der  Käufer
in  Beantwortung  der  Klage  des  Verkäufers  auf  Zahlung  des  Kaufpreises
leugnet,  daß  der  geforderte  Preis  verabredet  worden,  der  Verkäufer  zu  dem
Beweise,  daß  der  angesetzte  Kaufpreis  „werthentsprechend"  sei,  im  Allgemeinen
zwar  nicht  zugelassen  werden  könne,  daß  aber  unter  Umständen  eine  stillschweigende ¬
  Uebereinstimmung  über  den  Preis,  nämlich  den  üblichen  Verkaufsoder ¬
  Marktpreis  anzunehmen  sei.
Koch,  Aufsätze.
            
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