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denn es ist durch diese präparatorische Verhandlung
soviel ausgemittelt, daß eine Menge faktischer Erörterungen ¬
im Prozeß vorläufig schon überflüssig geworden ¬
sind, und daß die ganze Jrrung vielleicht
nur noch auf einfachen Rechtsfragen beruht.
Ich will nun noch ein, ganz eigentlich dem nichtstreitigen ¬
Verfahren angehöriges Beispiel anführen.
Die Bäckerswittwe Kraus bringt folgendes an:
„Ich besitze in Baiersdorf ein Haus Num. 15., eine
Scheune, einen Garten von 2 Tagwerken und ausserdem =
ein Tagw. Wiese und 5 Morgen Aecker. Darauf =
bin ich schuldig
2000 fl. dem Kaufmann Schneider zu Nürnberg,
1500 fl. väterliches Vorausvermögen meinen 3 Kindern, =
welche noch minderjährig sind.
Diesen meinen Kindern sind unlängst noch 1200 fl.
von meiner verstorbenen Schwiegermutter an Erbgut
angefallen, welche nach dem Testamente der Erbiasserin ¬
auf sichere Hypothek ausgeliehen, mir aber
davon die Zinsen überlassen werden sollen, so lange
ich die Kinder in meinem Brode habe. Der mir
zugeordnete Mitvormund derselben ist bekanntlich der
Färber Specht zu Erlangen. Ich habe mich veranlaßt ¬
gesehen, meine oben bemerkte Wiese, weil sie
mir etwas entlegen ist, an den Bierbrauer Lauterbach
bach zu Bubenreuth gegen eine andere von 1½ Tagwerk.
zu vertauschen, und bin mit dem Besitzer schon aussergerichtlich =
übereingekommen, indem ich ihm 300 fl.
baare Aufgabe leiste. Hierzu und zur bessern Einrichtung =
meiner Nahrung, insonderheit aber zur Unternehmung ¬
eines nothwendigen Baues an meiner
baufälligen Scheune, wünschte ich die Auszahlung
der noch im gerichtlichen Depositorium liegenden.
1200 fl. großmütterliches Erbgut meiner Kinder gezu =
gen Eintragung auf meine sämtlichen Besitzungen