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Miscellen.

liehen Beziehung des Ansiedlers zum Boden, entsprach, vollzog sich
die Ansiedlung» die Hundertschaft war Gerichts- und Cultusbezirk, die
Lausendschaft die Trägerin der politischen Selbständigkeit. Die ala-
mannischen Bezeichnungen waren für letztere Gau, für die Hundert-
schaft Huntare, für die Zehntschaft vorwiegend Mark, sie verloren
aber mit Ausnahme der Huntare die technische Bedeutung, wurden
schwankend und unsicher. Es empfahl sich daher, wenigstens die
Bezeichnung der Zehntschaft beizubehalten, um diese ihre historische
Stellung im territorialen System, auch wie dieses in der fortschrei-
tenden Entwicklung verschwunden,.hervortreten zu lassen.
Wenn ich ausser der Zehntschaftsmark auch eine andere, weniger
vertretene Form der Ansiedlung, die Huntarenmark angenommen und
nachgewiesen habe, „zumal aus späterer Zeit, etwa indem eine Ansied-
lung im Walde sich allmälig zu einer Huntare auswuchs", 8. 41, 577,
so vermag ich darin einen Widerspruch, den Werminghoff findet, nicht
zu erblicken.
Vermöge der Gunst der alemannischen Geschichtsschreibung
konnten die Gaue (Tausendschaften) zunächst für das 4. Jahrhundert,
dann sammt den Hundertschaften und Zehntschaften aus dem 8. und
späteren Jahrhunderten nachgewiesen werden und es gelang aus jener
Zeit die 17 Gaue, aus dieser die 27 Gaue (einer allerdings seiner Existenz,
andere ihrem Umfange nach problematisch) sammt 119 Huntaren aus
allen Theilen des Alamannenlandes und wenigstens 59 Zehntschaften
aus einem grossen Theile desselben zur Anschauung zu bringen. Dabei
erwies sich, was Gaue und Huntaren angeht, die Benutzung der kirch-
lichen Eintheilung als äusserst fruchtbar, nachdem die alte Streitfrage
einer eingehenden Prüfung unterzogen war. Jene Ziffern documentiren
einen allgemein verbreiteten Zustand des Landes, der eben auf die
Formen der alten Ansiedlung zurückzuführen ist, und weiter ergab
eine Vergleichung der alten Gaue mit den neueren unter gewissem Vor-
behalt ihre Continuität, und damit die principielle Verwendbarkeit
des jüngeren Gaumaterials für die Geschichte der Ansiedlung, der Ver-
fassung, sowie für die politische Geschichte der Alamannen.
Zur Ansiedlung lehrt häufig die landschaftliche Gonfiguration
und der Name des Gaues, wie in ihm die Besiedelung in dem Fluss-
thal begonnen, wie sie zu den Höhen emporgestiegen, wie zu den alten
Hundertschaften sich neue gesellt haben, bis sie an die Grenzen der
Nachbargaue stiessen.
Zur Verfassung erscheinen die Gaue als die Gebiete der an ihrer
Spitze stehenden Könige. Die Gaue waren autonom. Streifzüge machte
jeder Gau für sich und nur vorübergehend verbanden sich die Gaue
zu den grösseren kriegerischen Unternehmungen (Gauverfassung). Es
gab also keine Civitas Alamanniens und zur Zeit der fränkischen Con-
flicte waren die Interessen des weit ausgedehnten Volkes so ver-
schieden, dass die Annahme eines Stammkönigthums nicht wohl zu
begründen ist In der Periode der fränkischen Herrschaft knüpften
sieh die Gebiete der Grafen an die alten Gaue oder deren Hälften,

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