360 Die gegenseitige Stellung der Anwälte und Richter rc.
Auf Bayern hingesehen, kann man nicht sagen, daß das
Ministerium Pfordten-Kleinschrod, den märzlichen Kron-
räthen folgend, es darauf abgesehen habe, die gründliche Heilung
des Rechtslebens, die Wiedergeburt zu hintertreiben. In den an
die Kammern gebrachten und bereits vereinbarten Gesetzentwürfen
über das Verfahren bei Preßvergehen in der Pfalz, über Versamm-
lungen und Vereine, über Schutz gegen den Mißbrauch der Presse,
den Staatsgerichtshof und das Verfahren bei Anklagen gegen Mi-
nister betreffend, über Competenzconflicte, über die Trennung der
Rechtspflege von der Verwaltung und die Gerichtsorganisation u.
s. w., dann in den Vorlagen: das Notariatswesen, das materielle
Strafrecht u. s. f. betreffend, läßt sich eine Continuität der in
dem wichtigen Grundlagengesetze vom 4. Juni 1848 enthaltenen
Principien nicht verkennen. Man will die Krankheit nicht in das
frühere vormärzliche Stadium zurückführen, um dann die Heilung
von Neuem zu beginnen, sondern, den betretenen Weg weiter ver-
folgend, die freie Bewegung, die Unabhängigkeit und
Raschheit der Rechtspflege fördern und gewährleisten,
ohne die Kraft der Regierung, die Energie der Ver-
waltung zu schwächen. Deswegen und nur deswegen erfreute
sich auch dieses Ministerium der Majorität der zweiten Kammer.
Wer aber bürgt für den Fortbestand. Wer wüßte nicht, wie
man da und dort bemüht ist, den Samen der Zwietracht auszu-
streuen, das Band des Vertrauens zu lockern, das einträchtige Zu-
sammenwirken zu stören und zu untergraben? Wem wäre es un-
bekannt, wie auch in der Herde der Themisdiener sich räudige Schafe
befinden, die von einer Reform Nichts wissen wollen, die lieber
eingepfercht sich mit dem leeren Stroh der Acten als mit dem
Grünfutter des lebendigen Wortes nähren, die gegen die
Wolfsgefahr des Unrechts mehr der bellenden Wachsamkeit der Po-
lizei als der thatkräftigen Führung des Hirtenstabes vertrauen, die
bei Schlichtung der Differenzen das Richtmaaß lieber dem Brach-
felde der Gelehrsamkeit als dem unwankenden Gesetze des
Lebens entnehmen?
Gegen solche Aberrationen, die die Vernunft Unsinn, dieWohl-
that Plage werden lassen, gibt es kein anderes Mittel, als fort und