Volltext : Archiv des Criminalrechts (Bd. 1 = St. 1/4 (1799))

164  Von  den  taktanischen  Schriftellern
VII.
Schriftstellern
Von  den  italiänischen
über  das  peinliche  Recht  und  die
Triminal  Politik.
Ein  Beytrag  zur  Litteratur  des  peinlichen
Rechts.
Es  laͤßt  sich  leicht  erweisen,  daß  die  erste  Cultur -
  des  peinlichen  Rechts  in  Italien  muͤsse
gesucht  werden.  Dieser  Rechtstheil  hatte  vom
Anfange  keine  eigene  Consistenz:  sondern  es  geschah -
  davon  einige  Meldung,  wenn  man  im
römischen  Rechte  an  das  47.  und  48.  Buch  der
Pandecten  oder  9.  Buch  des  Codex,  im  canonischen -
  an  das  5.  Buch  der  Decretalen  kam.
Gleichwie  nun  das  römische  und  canonische
Recht  von  den  Glossatoren  mit  Glossen  versehen -
  ward:  so  erhielt  auch  das  peinliche  Recht
an  den  obengedachten  Stellen  einige  Erlaͤuterung. -
  Diese  war  um  so  geringer,  da  einestheils -
  die  Glossatoren  in  einem  sehr  schlechten
Geschmacke  arbeiteten,  anderntheils  sich  lieber
mit  buͤrgerlichen  als  peinlichen  Rechtsfragen  abgaben. -
  Bekanntlich  waren  die  Glossatoren  in
Italien  zu  Hause,  von  ihnen  empfingen  die
Teutoage -

Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlit
            
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