Volltext : Handbuch des heutigen deutschen Privatrechts (3)

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Zweites  Buch.  II.  Abschn.
sprungs  wegen,  für  dem  Freien  des  flachen  Landes
gebuͤhrte,  und  wenn  man  ihn  auch  mit  diesem  noch
in  die  nämliche  Klasse  rechnete,  so  gab  man  doch  aus
dem  eben  beruͤhrten  Grunde,  dem  leztern,  im  Zweifel,
den  Vorzug.
Allein  auch  dieses  konnte  durch  die  Erscheinung
eines  neuen  Phaͤnomens,  welches,  so  sehr  es  auch  in
der  Natur  der  Sache  lag,  doch  die  allerwichtigste
Folge  für  die  neue  sich  bildende  Klaßifikation  des
Standes  der  Freien  nach  sich  zog,  nicht  von  Bestand
seyn  —  So  lange  der  Freie  auf  dem  Lande  wohnte,
bedurfte  er  seiner  Leibeigenen  vorzüglich  zur  Kultur
seiner  Besizungen,  und  wenige  dienten  ihm  zur  Besorgung ¬
  des  innern  Hauswesens,  zu  welchem  die  Fertigung ¬
  aller  Beduͤrfnisse  gerechnet  wurde,  sie  mochten
zur  Zubereitung  täglichen  Unterhalts,  zur  Vertheidigung, ¬
  oder  zur  Bequemlichkeit  gehören  —  Jezt  veränderte =
  sich  das  —Die -
  städtischen  Freien  hatten
zwar  auch  ihre  Leibeigenen  bei  sich,  allein  die  erleichterte ¬
  Kommunikation,  und  die  überhaupt  nach  und
nach  vermehrten  Beduͤrfnisse  aller  Art  verschafften  diesen ¬
  bald  Gelegenheit,  sich  so  viel  Vermögen  zu  erwerben, =
  daß  sie  sich  von  ihren  Leibherrn  haͤufig  die
Freiheit  erkaufen  konnten.  Waren  sie  einmal  frei;
so  trieben  sie  ihr  Gewerbe  auf  eigene  Hand,  und  mit
desto  größerem  Eifer,  je  mehr  sie  nun  durch  ihr  eigenes, ¬
  ungetheiltes  Interesse  angefeuert  wurden  Die -
  auf  diese  Weise  von  allen  Seiten  gewekte  Jndustrie =
  mußte  nothwendig  auf  die  Verhältnisse  des
ganzen  Standes  der  staͤdtischen  Freien  den  wichtigsten ¬
  Einfluß  haben  --  Nur  diejenigen  Freigebornen
welche  sehr  beguͤtert  waren,  blieben  der  alten  hergebrachten ¬
  vaͤterlichen  Sitte  treu;  blos  Waffen  waren
ihre  Beschaͤftigung,  und  wenn  Gelegenheit,  sie  zu  gebrauchen, ¬
  ihnen  fehlte,  so  ruhten  sie  entweder  von
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