Full text : Tome second (2)

150  III.  Die  Trennung  der  Procuratur  von  der  Rechtsanwaltschaft,
Jahrhundert  blättern  mag,  stößt  man  gerade  auf  das  Gegentheil
von  Liebe  und  Achtung  vor  dem  Advocatenstande.
„Es  geht  dem  Schriftenstellerchor
Im  Beutelschneiden  Niemand  vor"
heißt  es  gleich  in  der  Vorrede  von  J.  G.  Döhlern's  „ProzessuaUnd ¬
  würdig  reiht  sich  daran
lischen  Mausefallen"  (Coburg  1739).
noch  das  Urtheil  des  Wittenberger  Pandektisten  Leyser:  Medit.
ad  pandect.  (1732)  spec.  547,  n.  4:  „Nullum  fere  nunc
criptum  editur  in  quo  si  advocatorum  forte  mentio  fit,  convitiis ¬
  non  onerentur.  Deinde  dignitas  eis  nulla  relinquitur.
In  conviviis  ad  infimum  subsellium  rejiciuntur,  in  solemnibus
infra  scribas,  argentarios,  publicanos  amandantur.  Denique
magistratus  in  aliorum  criminibus  indulgentissimi  advocatorum
levissima  errata  sevère  puniunt  ac  frequentibus  mulctis  eos
fere  ad  incitas  redigunt  .  .  .  Ita  fit,  ut  si  paucos  excipias
probos  doctos  que  viros  ...
non  nisi  viles  ed  ad  alia  negotia ¬
  inepti  homunculi  advocationem  ambiunt."  Zwar  hat  die
Cultur,  die  alle  Welt  beleckt,  auch  auf  den  Advocaten  sich  erstreckt,
und  so  ist  es  mit  dem  „Untenansitzen"  wenigstens  nach  und  nach
besser  geworden.  Allein  auch  heute  ist  man  nach  dem  übereinstimmenden ¬
  Zeugnisse  Aller,  die  über  den  Gegenstand  geschrieben,  noch  immer
weil,  sondern  obgleich  man  Advocat  ist,  und  die
nicht  geacht
Zeit,  wo  deutsche  Advocaten  unter  allerlei  Vorwänden  von  allen
Ehrenstellen  und  sogar  vom  politischen  Wahlrechte  grundsätzlich  ausgeschlossen ¬
  und  unter  die  Zuchtruthe  vierteljähriger  Conduiteberichte
gestellt  waren  (beides  namentlich  auch  in  Preußen  und  Bayern
liegt  noch  keineswegs  weit  hinter  uns.  Und  dennoch  würde  Alles
dies  davor  zurücktreten  müssen,  wenn  nur  ein  einziger  deutscher  Advocat ¬
  sich  über  jenes  Niveau  der  Alltäglichkeit,  die  ganz  selbstverständliche ¬
  Vorwurfsfreiheit,  die  pure  „Anständigkeit",  zu  außerordentlichen, ¬
  von  Mit-  und  Nachwelt  anerkannten  Leistungen,  zu  einem
leuchtenden  Vorbilde  seiner  Standesgenossen  aufgeschwungen  hätte,
wenn  wir  den  vielen  großen  Namen,  die  der  Welt-  und  Culturgeschichte ¬
  angehören,  nur  einen  einzigen  großen  Advocaten  anreihen
könnten.  Wir  stehen  vor  der  beschämenden  Thatsache:  das  Volk,
das  auf  allen  Gebieten  des  menschlichen  Geistes  so  Herrliches  geleistet, ¬
  das  sich  mehr  als  andere  rühmen  darf,  in  allen  Zeitaltern
die  idealen  Ziele  der  Menschheit  im  Auge  behalten  und  durch  seine
größten  Männer,  einen  Luther,  einen  Goethe,  einen  Schiller,  einen
Kant,  einen  Richard  Wagner  nicht  nur  der  Nation,  sondern  der
ganzen  Welt  näher  gebracht  zu  haben,  besaß  und  besitzt  noch  derzeit
            
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