Metadaten : Runde, Justus Friedrich: Grundsätze des gemeinen deutschen Privatrechts

Litterair=Geschichte  des  deutschen  Privatrechts.  9
22)  JoHI.  PAVL.  FERD.  SeHRÖTERT  Fundamenta  iur.  pris.  germa
hodierni.  Lipf.  1777.  4.
13)  CAR.  FRID.  BREINL.  Ius  Germ.  priv.  —  praelectionibus
academicis  in  ordine  tabellarico  scriptum.  Viennae  1781.  8.
S.  Schnauberts  neueste  jurist.  Bibl.  B.  1.  S.  339.  348.
und  B.  2.  S.  123.  150.
14)  CAR.  HENR.  GEISLERI  Sciagraphia  iuris  Gorm.  priv.  Gott.
1783.  8.  Ein  unvollendet  gebliebenes  Buch,  wovon  nur  die
ersten  neun  Bogen  abgedruckt  sind.
*
Nach  meinem  Lehrbuche,  dessen  erste  Auflage  1791
erschien,
sind  noch  herausgekommen:
lein  Commentar  über  dasselbe:
w.  A.  F.  Danz  Handbuch  des  heutigen  deutschen  Privatrechts =
  nach  dem  System  des  5.  Hofr.  Kunde.  Stuttgard
1796.  1807.  8  Bände  8.  J.
Folgende  neue  Lehrbücher;
1)  Theod.  Schmalz  Handb.  des  teutsch.  Land=  u.  Lehn  rechts. =
  Königsberg  1796.  8.
2)  Gottl.  Zufelands  Einleitung  in  die  Wissenschaft
des  d.  Privatrechts.  Jena  1796.  8.
3)  Carl  Gottl.  Rössigs  erste  Grundsätze  des  d.  Privatrechts. =
  1797.  8.
14)  Fr.  X.  Krüll's  deutsches  Privatrecht.  Landshut  1805  8.
5)  A.  G.  GôDE  ius  germanicum  privatum,  in  vsum  prael.
acad.  Gott.  1806.  8.
6)  K.  A.  Gründler  Einleitung  in  das  in  Deutschland
geltende  Land=  u.  Lehnrecht,  nebst  einer  kurzen  Uebersicht =
  desselben  zum  Gebrauch  acad.  Vorles.  Erlangen
1808.  8.
7)  C.  J.  A.  Mittelmeier  Versuch  einer  wissenschafte
lichen  Behandlung  des  deutschen  Privatrechts.  Landshut =
  1815.
8)  C.  v.  Weyhe  wissenschaftliche  Bearbeitung  des  alle
gemeinen  deutschen  Privatrechts.  1815.  8.  J.
a)  Die  Arbeiten  seiner  Vorgänger  in  diesem  Felde  hat  von  Selch =
  ow  in  der  Vorrede  seines  Lehrb.  meistens  richtig  beurtheilt.
            
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