Volltext : Pufendorf, Wilhelm von: Observationen über Gegenstände des Civil- und Proceßrechts

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Können  Hauskinder  rc.  einen  Lohn  fordern.
allhier  erkannt:  „daß  das  Gesuch  aus  dem,  in  dem  decreto
rejectorio  a  quo  gegebenen  Entscheidungsgrunde  nicht  statt
finde."
Dieser  Fall  findet  sich  bereits  in  der  Juristischen  Zeitung,
sechster  Jahrgang,  erstes  Heft  p.  173.  abgedruckt.
Auf  völlig  gleiche  Weise  bestätigte  der  Calenberger
Senat  später  wiederum  in  Sachen  des  D...  schen  curatoris ¬
  bonorum  et  ad  lites,  Advocaten  E...  c.  den  S.  H...
am  17.  März  1833  ein  rescriptum  de  emendando  der
Justiz=Canzlei  zu  Göttingen  vom  9.  Mai  1832  in  folgender ¬
  Maße:
„Dieweil  der  jetzige  Cridar  Heinrich  D...  zu  dem,  am  12.
September  1828  erfolgten  Ableben  seines  Vaters,  des  Kaufmanns ¬
  D...,  der  väterlichen  Gewalt  desselben  ununterbrochen
unterworfen  gewesen  ist,  nun  aber  ein  fsilius  familias  nur
dann  eine  besondere  Remuneration  für  die  von  ihm  seinem
Vater  geleisteten  Dienste  zu  fordern  befugt  ist,  wenn  derselbe
„,  sich  auf  eine  deshalb  mit  seinem  Vater  getroffene  Verabredung
berufen  kann,  und  also  die  in  dem  decreto  a  quo  angeführten
Entscheidungsgründe  unwiderlegt  geblieben  sind:  so  hat  das
Suchen  keine  Statt."
Auf  dieselbe  Weise  hat  das  Königl.  O.  A.  Gericht  im
Jahre  1837  erkannt.
            
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