Volltext : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Theil 6, Abt. 1)

4.  Buch.  9.  Tit.  §.  493.  u.  494.
134
Es  kommt  auch
samkeit  und  Vorsicht  erfordern3).
bey  der  Beurtheilung  der  Culpa  eines  Fuhrmanns  immer ¬
  nur  darauf  an,  wie  Leute  dieses  Standes,
nach  ihren  gewoͤhnlichen  Einsichten  und  Meinungen,  zu
handeln  pflegen;  bey  denen  folglich  eine  Unterlassung  desjenigen, ¬
  was  sie  und  ihre  Vorfahren  immer  ohne  Nachtheil ¬
  unterlassen  haben,  wenn  es  auch  ein  anderer  vorsichtiger ¬
  Mensch  nicht  gethan  haben  wuͤrde,  dennoch  nie
für  eine  culpa  levis,  sondern  hoͤchstens  nut  pro  culpa
2)
levissima  gehalten  werden  kann.
§.  494.
Klagen  wider  die  Gastwirthe  u.  d.
Die  Klage,  welche  wider  Gastwirthe,  Schiffer,  und  |  |
andere  dergleichen  Personen,  von  welchen  wir  bisher  gehandelt ¬
  haben,  wegen  der  aus  dem  facto  receptionis
entstehenden  Verbindlichkeit,  angestellet  wird,  ist  die
Sie  ist  eine  pratoriactio ¬
  in  factum  de  recepto  39
sche  Personalklage,  welche  auf  den  Ersatz  der  von  dem
Beklagten  oder  von  seinen  Leuten  aufgenommenen  Sachen =
  geht,  wenn  dieselben  entwendet  oder  beschaͤdiget  worden ¬

91)  L.  25.  §.  7.  D.  Locati  cond.  Schröter  a.  a.  O.  S.  283.
Fischer  im  Lehrbegriff  sämmtl.  Cameral-  und  Policeyrechte.
2.  Band.  §.  699.  und  von  Zangen  in  der  angef.  kurzen  Erörterung =
  S.  37.
92)  LEYSER  Specim.  CLIV.  Corpl.  3.  mein  Commentar  im  4.  Th.
§.  322.  S.  335.  und  von  Zangen  in  der  angef.  Erörterung
S.  40.  ff.
9a)  Car.  Christ.  Aug  ULICH  Diss.  de  indole  actionis  de  recepto
eiusdemque  usu  hodierno  forensi.  Viteribergae  1787.
            
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