Metadaten : ¬Die erbrechtlichen Interdicte (4303)

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43.  Buch.  2.  Tit.  §.  1841.  4.
bonorum  possessor  zu  einer  Begünstigung  des  Legatars ¬
  geworden.  Dieser  konnte  nunmehr  verlangen,  daß
der  bonorum  possessor  statt  des  Quorum  bonorum  das
Quod  legatorum  gebrauche.  Nun  umging  zwar  der  zur
bonorum  possessio  secundum  tabulas  Berufene  das  Quod
legatorum,  sobald  er  die  missio  Hadrianea  nachsuchte:
diese  verschaffte  ihm  auch  ohne  Cautionsleistung  den  Besitz
Allein
der  legatorum  nomine  occupirten  Nachlaßsachen.
auf  jeden  Fall  stand  jetzt  der  bonorum  possessor  ab  intestato -
  gegenüber  dem  Occupanten  fideicommissorum  ab
4)  weniger  vortheilhaft,  als
intestato  relictorum  nomine
gegenüber  jedem  Andern,  welcher  Nachlaßsachen  auf  einen
Singulartitel  hin  occupirt  hatte.  Somit  hatte  das  Quod
legatorum  seinen  ursprünglichen  Zweck  verloren;  man  behielt
es  bei,  indem  man  ihm,  wie  es  die  Compilation  zeigt,
durch  Uebertragung  auf  den  heres  einen  neuen  gab.
Hierin  aber  liegt  zugleich  ein  treffender  Hinweis  darauf,
daß  noch  in  der  Compilation  der  hereditatis  petitio  gegenüber ¬
  auch  der  eigenmächtig  auf  einen,  wirklichen  oder  vermeintlichen, ¬
  Singulartitel  Occupirende  nicht  als  possessor
pro  possessore  gilt.
In  der  That  vermag  Pfersche  65)  von  seinem  Standpuncte ¬
  aus  der  1.  1  §.  4  cit.  nur  auf  Grund  weiterer
63)  L.  3  pr.  Cod.  de  ed.  D.  Hadr.  toll.  6,  33:  —  mittatur
in  possessionem  earum  rerum,  quae  testatoris  mortis
tempore  fuerunt,  non  autem  legitimo  modo  ab
alio  detinentur,  d.  h.  kraft  eigenmächtiger  Occupation.
S.  unten  §.  1842  Ziffer  9  zu  N.  27  ff.  und  §.  1845a
Ziffer  7  zu  N.  1a.  Wie  sich  hierzu  verhält  l.  un.  Cod.
quod  legat.  8,  3,  darüber  s.  unten  §.  1845a  Ziffer  7
N.  6.
64
Vgl.  1.  1  D.  de  legat.  I  (Ulp.  lib.  67.  ad  ed.).  Lenel
ed.  perp.  S.  363  N.  2.
65)  A.  a.  O.  S.  294  ff.
            
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